Täuschung bzgl. Spiegel-Abo

  • Ungelöst
  • 31 Jan 2023
  • #462743
  • 264
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Sehr geehrte Frau Klatt,


bezugnehmend auf das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz kündige ich das angesprochene Abo zum 31.03.2023 (= Ende des Erstverpflichtungszeitraums),da ich nicht explizit vor dem von Ihnen angenommenen Verlängerungsdatum auf die anstehende Verlängerung hingewiesen wurde und mir damit ein nicht gewollter Vertrag untergeschoben wurde.Verbraucherverträge müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein.
Eine automatische Vertragsverlängerung ist nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und dabei monatlich gekündigt werden kann. Die maximal zulässige Kündigungsfrist (sowohl für die Kündigung des ursprünglichen Vertrags, wie auch für die Verlängerung) wird von früher drei Monaten auf nun einen Monat verkürzt.


Außerdem entziehe ich Ihnen hiermit die Möglichkeit nach Ihrer Auffassung fällige Gebühren von meinem Konto abzubuchen.


Sollten Sie meiner Auffassung nicht folgen wollen, erstatte ich Strafanzeige gegen Sie bzw. die Fa. Exclusiv Marketing GmbH (vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Miehlich).Ich werde auch prüfen lassen, ob die Firma wegen nicht bzw. nach wie vor nicht eingehaltener gesetzlicher Vorgaben abmahnbar ist.


Mit den besten Grüßen

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31-01-2023 um 19:17 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Exclusiv Marketing weitergeleitet. Mehr erfahren.

01-02-2023 um 08:55 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

die neuen Kündigungsfristen (nach Erstverpflichtungszeit monatlich kündbar) gelten für Verträge, welche ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden.
Ihr Auftrag wurde am 23.02.2022 geschlossen, daher gelten noch die alten Kündigungsfristen (3 Monate vor Ablauf der Erstverpflichtungszeit).

Hierzu ein Auszug unserer Liefervereinbarung:
"Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf der Erstverpflichtungszeit um ein weiteres Jahr zum regulären Verlagspreis, sofern es nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monate (6 Wochen bei 3 Monaten Erstverpflichtungszeit – 3 Monate bei Folgeverpflichtung) vor Ablauf der im Angebot beschriebenen Mindestlaufzeit in Textform
(per Briefpost, Fax oder E-Mail) gegenüber der Lieferfirma gekündigt wird"

Bei Bestellvorgang haben Sie unsere Liefervereinbarungen als gelesen markiert. (Ohne diesen "klick" ist der Abschluss der Bestellung nicht möglich).
Am 24.02.2022 haben Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail erhalten, auch dieser konnten Sie unsere Liefervereinbarungen/Kündigungsfristen entnehmen (PDF 2. Seite).

Ihre Kündigung erfolgte zu spät und daher hat sich das Abo um ein weiteres Jahr verlängert und endet somit mit der Zustellung des Heftes 40/ 2023.

Exclusiv Marketing

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

07-03-2023 um 00:57 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

unterirdisch

07-03-2023 um 11:25 Uhr


Nachtrag:
Sehr geehrter Kunde, Sie reklamieren, dass wir keinen "Kündigungsbutton" haben. Diesem widersprechen wir. Auf all unseren Webseiten befindet sich dieser Button sehr wohl. Hier ein Beispiel von einer unserer Webeseiten:
https://presseshop.news/allgemeines/kundenservice/
Dort finden Sie "Abo kündigen".
Obwohl Ihre Kündigung knapp 3 Monate zu spät erfolgte, lassen wir Ihr Abo zu Heft 15/ 2023 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einstellen. Sie erhalten gesondert darüber Bescheid.

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