Nach dem ethihad Fluglinie unser Flug von Zürich nach colombo und züruck gecanceld hat, haben wir schlussendlich ein Teil unser Geld zurück bekommen. Doch, Flughafen.de berechnet uns stornierungsgebühren in Höhe von 220 Euro.
Nach Ansicht der Rechtsexperten der Stiftung Warentest dürfen Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Reisevermittler von ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für die Stornierung oder die Umbuchung einer Reise verlangen. Die Abwicklung einer Stornierung ist deshalb eine Tätigkeit, zu der ein Veranstalter oder eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter als Hauptvertragspartner des Kunden ohnehin verpflichtet sind. Dafür dürfen sie kein gesondertes Entgelt verlangen.
Das gilt genauso für einen Reisevermittler (etwa Reisebüro oder Internetportal), wenn dieser die Abwicklung für die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter übernimmt. Eine solche „Bearbeitungsgebühr“ ist eine unzulässige Vertragsstrafe – erst recht, wenn der Anbieter die Reise selbst storniert hat.
Deswegen, werde ich sie bitten auch der restliche 220 Euro zu überweisen.
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
19-10-2020 um 09:51 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
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