2 Hotelzimmer statt Bungalow

  • 04 Mär 2022
  • #356692
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Läppische 450 Euro wurden uns für als Entschädigung für eine vermiesten Urlaub angeboten. Diese Entschädigung ersetzt nicht den Reisepreis für 4 Personen. Am 5.1.22 schrieb ich deswegen FTI zurück. Bisher erhielt ich keine Anwort auf mein Anschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Angebot entspricht bei Weitem nicht den zugesprochen Entschädigungen in aktuellen Gerichtsurteilen.

Wir haben lange nach einem Bungalow auf den Kanaren gesucht und uns auf den autarken Familienurlaub im Parque Paraiso II gefreut. Gerade zu diesen Pandemie-Zeiten war das Einnehmen der Mahlzeiten im Hotelrestaurant für uns alles andere als angenehm. Auf den Zimmern gab es nicht einmal eine Kochecke. Der Urlaub entprach überhaupt nicht unseren Vorstellungen, was ich ja bereits erläutert hatte.

Hätten wir zwei Hotelzimmer gewünscht, wäre unsere Wahl mit Sicherheit nicht auf das Playa Bonita gefallen. Es standen zahlreiche Hotelangebote in besseren Lagen und mit besserer Ausstattung zur Auswahl. Uns war aber die Unterkunft und Selbstverpflegung in einem Bungalow mit 2 Schlafzimmern am wichtigsten.

Als wir dann bei der Ankunft am Flughafen las Palmas erfuhren, dass wir in 2 Hotelzimmer gesteckt werden sollten, baten wir um einen Rückflug. Diese Bitte konnte uns nicht erfüllt werden. Wir konnten uns nicht vorstellen, einen derartigen Urlaub zu verbringen und wurden leider in unseren Vorstellungen bestätigt.

Dazu raubte uns der unerträgliche Strassenlärm jegliche Freude daran, auf dem kleinen Balkon den Abend zu verbringen.

Ihr Angebot entspricht nicht meinen Forderungen und entschädigt uns nicht für diesen misslungenen Urlaub.

Also fordere ich Sie erneut auf, mir den Reisepreis bis zum 21.1.22 zurück zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

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04-03-2022 um 20:46 Uhr

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