mangelhafte Ware geliefert

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  • 13 Feb 2023
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Wir haben silberne Trauringe mit Mammutholz bestellt. Vorab: Uns war und ist klar, dass es sich bei Holz um Naturprodukte handelt und dass es Abweichungen bei den Produkten von den Bildern im Webshop gibt. Der Mangel besteht darin, dass das Holz bzw. die Maserung der gelieferten Ringe nicht annähernd etwas mit dem Holz bzw. der Maserung der Ringe zu tun hat, die im Webshop (und auch auf den Zertifikaten) zu sehen ist. Das lässt sich mit Bildern belegen, die ich gern zur Verfügung stellen kann.

Auf meine Ausführungen in mehreren Schreiben, dass es sich bei den uns gelieferten mangelhaften Trauringen nicht um die Frage der Garantie, sondern um die Frage der Gewährleistung handelt, wurde in keinem Schreiben von Glamira eingegangen. Ich hatte ausführlich beschrieben und mit Bildern dargelegt, warum die Ringe fehlerhaft sind, also ein Mangel der gelieferten Waren vorliegt.

Glamira schreibt statt dessen: "Es tut uns aufrichtig leid, dass Ihnen Ihr Schmuck nicht gefällt. Sie können Ihren Artikel innerhalb der 60 Tage an uns für eine Rückerstattung retournieren."

Heute - 13.2.2023 - wurde mir von Glamira nach der RFücksendung der Ware zunächst mitgeteilt: „Bei dem Artikel, die Sie für eine Rückerstattung retourniert haben, wurde beim Herrenring das Etikett bedauerlicherweise abgemacht und eine Rückerstattung nicht möglich. Für den Damenring wird die Rückerstattung in Kürze veranlasst.“

Auf meinen umgehenden Widerspruch mit dem Hinweis auf die Lieferung mangelhafter Ware antwortete Glamira dann: „da der Ring kein Etikett hat, ist die Ware von Rückerstattung ausgeschlossen. Leider können wir bei Artikeln, bei denen das Produktsiegel abgemacht wurde, nicht außerhalb des Rückgaberechts agieren.“

Daruaf hin habe ich geantwortet: "Sie behandeln meine Rücksendung unter 'Rückgaberecht und Garantie'. Das trifft hier bei beiden Ringen nicht
zu. Um es noch einmal klar zu sagen bzw. zu wiederholen. Ich berufe mich nicht auf eine Garantiezusage - hier mag es relevant sein, dass das Siegel unversehrt ist - , sondern ich berufe mich auf das Gewährleistungsrecht. Sie haben mangelhafte Ware geliefert - ich habe das mit Fotos belegt - und ich habe das Recht, den Kaufpreis zurückzuverlangen."

Meine zentrale Aussage: Glamira setzt sich nicht mit dem Argument fehlerhafter bzw. mangelhafter Ware auseinander, sondern ignoriert meinen gesetzlich verbrieften Gewährleistungsanspruch und zieht sich auf das Rückgaberecht mit der Bedingung nicht "abgemachter Produktsiegel" zurück. Am Rande: Die Ringe haben wir am 2.2.2023 erhalten, umgehend habe ich den Mangel gerügt, das Produktsiegel ist vorhanden und mit den Ringen zurückgeschickt worden. Glamira ignoriert ganz offensichtlich Gewährleistungsansprüche. Auf dieses Problem sollte man potentielle Kunden hinweisen.

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Über Wochen hinweg vollständige Ignoranz und Inkompetenz von GLAMIRA, was den Unterschied zwischen Widerruf (bei Nichtgefallen) und Gewährleistung (bei mangelhafter Ware) betrifft. Mehr möchte ich dazu nicht mehr sagen, die gesamte Kommunikation hat mich unnötig viel Zeit gekostet - und das bei Trauringen. Darüber, dass nun am Ende doch meiner Argumentation gefolgt zu sein scheint, wurde ich nicht vom GLAMIRA-Kundendienst informiert. Ich erhielt nur von Klarna die Mitteilung, dass kein Rechnungsbetrag mehr ausstehe.

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