Kranke Kasse hkk reagiert nicht auf Kündigungen!

  • 01 Okt 2022
  • #423397
  • 181
Anzeige

Seit ca. 2 Wochen mehrfach gekündigt per Mail an: info@hkk.de

Mit eingescanntem Kündigungsschreiben inkl. Unterschrift.

Aber auch schon 2x per Brief.

1x davon als Übergabe-Einschreiben.

Bisher keine Reaktion.

Ich werde weiter berichten.

Teilen

01-10-2022 um 07:25 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an hkk Krankenkasse weitergeleitet. Mehr erfahren.

20-10-2022 um 03:43 Uhr


Update 20.10.2022

Antwort der kranken Kasse hkk vom 19.10.2022:

"Guten Tag Frau Schneidex,
wir haben Ihre eingereichten Unterlagen erhalten.
Bei einem Wohnortwechsel ins Europäische Ausland ist weiterhin das deutsche Krankenversicherungsrecht anzuwenden,
wenn der Wohnstaat durch Regelungen der sozialen Sicherheit im Rahmen des
sogenannten über- und zwischenstaatlichen Rechts verbunden sind.
Dies ist für alle als Mitglied- und Abkommenstaat bezeichneten Länder der Fall.
Sollten Sie Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU verlegen, teilen Sie uns bitte mit in welches Land Sie verziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Nxxxxxx"
hkk Krankenkasse
28185 Bremen
Tel. 0421/3655‑161x
Fax. 0421/3655‑991619
www.hkk.de

Meine Antwort:

Guten Tag, Frau Nüxxxx,
es handelt sich nicht um irgendwelche Unterlagen, sondern um eine Kündigung.
Ich nehme hiermit auch weiterhin mein Sonderkündigungsrecht nach § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V ausdrücklich in Anspruch.
Dort wird kein Unterschied zwischen EU und Nicht-EU-Ausland gemacht.
Deshalb fühle ich mich weiterhin berechtigt kündigen zu dürfen.
Bitte reichen Sie mir noch die entsprechenden Gesetzesgrundlagen für Ihre Angaben nach die das Gegenteil behaupten.
Ich werde auch weiterhin im untenstehenden Link meine Erfahrungen schildern, damit andere daraus lernen können:
https://www.reklamation24.de/hkk-krankenkasse/kranke-kasse-hkk-reagiert-nicht-auf-kuendigungen-423397
Danke.
Mit freundlichen Grüßen

Ich werde hier weiter berichten.

20-10-2022 um 17:35 Uhr


Update 20.10.2022

Antwort hkk kranke Kasse:

"Guten Tag Frau Schneidxx,
aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich nicht näher auf Ihre E-Mail eingehen.
Ich bitte Sie uns eine Postanschrift mitzuteilen, damit wir Ihnen die Unterlagen zur Klärung auf dem Postweg zukommen lassen können.
Sie können uns auch gerne telefonisch kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Nüxxxx
hkk Krankenkasse
28185 Bremen
Tel. 0421/3655‑161x
Fax. 0421/3655‑991619
www.hkk.de"

Meine Antwort:

"Guten Tag, Frau Nüxxxx,
ich habe keine Postanschrift, da im Ausland reisend.
Es geht um die gesetzlichen Grundlagen Ihrer Aussagen,
die dem von mir beanspruchten Kündigungsgrund nach § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V entgegenstehen.
Diese unterliegen wohl kaum dem Datenschutz.
Sie haben meine amtliche Abmeldebestätigung und Kündigung - Grund s. o. und u. in blau - erhalten, das reicht für ein Ende der Mitgliedschaft durch Sonderkündigungsrecht.
Ich nehme hiermit auch weiterhin mein Sonderkündigungsrecht nach § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V ausdrücklich in Anspruch.
Telefonieren möchte ich nicht aus Beweisschutzgründen.
Ich veröffentliche das, bis auf volle Namen oder Details, alles unter dem bereits genannten Link.
Außerdem handelt es sich um meine Daten über die ich die Entscheidungsgewalt habe.
Mit freundlichen Grüßen
E. Schneidxx

31-10-2022 um 16:43 Uhr


Update 31.10.2022

Die kranke Kasse hkk reagiert nicht mehr, bucht aber weiterhin Beiträge ab i. H. v. ca. 255€/Monat ab
und das trotz rechtsgültiger Kündigung zum 30.9.2022!

Ich nenne das Betrug.

Werde weiter berichten.

04-11-2022 um 05:14 Uhr


Update 3.11.2022

Antwort hkk

3. November 2022 um 12:38:

Guten Tag Frau ******,

in der letzten Mail teilten Sie uns mit, dass Sie im Ausland reisen. Wir gehen daher davon aus, dass noch keine dauerhafte Wohnortverlegung in Ausland erfolgt ist.

Weitere Unterlagen liegen uns von Ihnen noch nicht vor.

Sollten sich Änderungen bei Ihnen ergeben, setzen Sie sich gerne wieder mit uns in Verbindung.

Grundsätzlich ist zu prüfen, ob nach dem Wohnortwechsel ins Ausland weiterhin das deutsche Krankenversicherungsrecht für Sie anzuwenden ist.

Das hängt unter anderen davon ab, ob Deutschland und der neue Wohnstaat durch Regelungen der sozialen Sicherheit im Rahmen des sogenannten über- und zwischenstaatlichen Rechts verbunden sind.

Dies ist für alle Mitglieds- und Abkommenstaat bezeichneten Länder der Fall. Für nähere Informationen zu dem Thema sende ich Ihnen in der Anlage das Merkblatt vom DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland) zu.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Beendigung Ihrer Mitgliedschaft bei der hkk nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Monika N.
hkk Krankenkasse
28185 Bremen
Tel. 0421/3655‑16xx
Fax. 0421/3655‑991619
www.hkk.de

04-11-2022 um 05:18 Uhr


Update 4.11.2022

meine Antwort:

Guten Tag, Frau N.

es geht um die gesetzlichen Grundlagen Ihrer Aussagen,
die dem von mir beanspruchten Kündigungsgrund nach § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V entgegenstehen.

Diese sind Sie auch weiterhin schuldig geblieben.

Das Merkblatt vom DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland) ist dem nicht entgegenstehend.

Sie haben meine amtliche Abmeldebestätigung und Kündigung der GKV bei der hkk - Grund s. o. und u. - erhalten,
das haben Sie mir bereits per Mail bestätigt
und das reicht für ein Ende der Mitgliedschaft durch Sonderkündigungsrecht.

Ich nehme hiermit auch weiterhin mein Sonderkündigungsrecht nach § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V ausdrücklich in Anspruch ab 30.9.2022!


Ich veröffentliche dieses unnötige Theater,
welches weiterhin gegen meinen freien Willen verstößt
und für welches Sie sich verantworten werden müssen.
unter dem bereits genannten Link.

https://www.reklamation24.de/hkk-krankenkasse/kranke-kasse-hkk-reagiert-nicht-auf-kuendigungen-423397

Mit freundlichen Grüßen
Elfriede Schneidxx

29-11-2022 um 06:29 Uhr


Update 29.11.2022

Die Kranke Kasse hkk akzeptiert meinen freien Willen,
meine Kündigung der nicht mehr benötigten GKV
nach Auswanderung aus D
immernoch nicht
und stiehlt so weiter mein Geld
von meiner hart erarbeiteten Rente.

Werde weiter berichten.

14-12-2022 um 08:56 Uhr


Bisher kein Einsehen der hkk kranken Kasse.

28-12-2022 um 18:59 Uhr


Unverändert.

11-01-2023 um 19:05 Uhr


Unverändert.

05-02-2023 um 08:03 Uhr


Problem noch offen.

19-02-2023 um 16:57 Uhr


Problem noch offen. Meine Kündigung ist immernoch gewollt.

07-03-2023 um 18:05 Uhr


Die kranke Kasse hkk kassiert zwangsweise weiter ab, trotz meiner rechtsgüötigen Kündigung.

22-03-2023 um 05:44 Uhr


Die kranke Kasse hkk kassiert zwangsweise weiter ab, trotz meiner rechtsgültigen Kündigung.

06-04-2023 um 05:41 Uhr


Die kranke Kasse hkk kassiert zwangsweise weiter ab, trotz meiner rechtsgültigen Kündigung Anfang Oktober 2022.

10-05-2023 um 15:17 Uhr


Die kranke Kasse hkk kassiert leider zwangsweise weiter ab, trotz meiner rechtsgültigen Kündigung Anfang Oktober 2022 und obwohl ich mich auch im vertraglosen Ausland, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, befinde. Ich muss zwangsweise zahlen, obwohl kein Leistungsanspruch besteht.

11-09-2023 um 10:14 Uhr


"Sollten Sie den dauerhaften Wohnsitz in einen Staat verlegen, der weder Mitgliedstaat noch Abkommenstaat ist, endet Ihre Mitgliedschaft in Deutschland. Reichen Sie uns dazu einen Nachweis der Wohnortannahme ein."

Diese Forderung - Nachweis der Wohnortannahme - der hkk kann nicht erfüllt werden, da auf Weltreise.

Auch in vertragslosen Staaten in der EU, wie z. B. Albanien und Armenien, unterwegs ohne Versicherungsschutz, da die hkk weiterhin jeden Monat unerlaubt, trotz rechtskräftiger Kündigung vor ca. 11 Monaten, ca. 255€ abzieht von der Rente und dieses Geld fehlt, um eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen zu können, die überall leistet, wo man will und zahlt.

Das ist nicht richtig und grenzt an Betrug.

11-09-2023 um 16:13 Uhr


Heute mal folgende Stelle - s. b. u. - um Hilfe und Vermittlung gebeten,
da Forderung der hkk nicht erfüllt werden kann,
da auf Weltreise und diese kann noch Jahre dauern,
bis ein Land gefunden ist,
welches finanziell akzeptabel ist.

Es kann doch nicht sein,
dass ich jahrelang für etwas zwangsabkassiert werde,
was ich gar nicht nutzen kann,
z. B. in Albanien, Armenien, Asien, Süd- bzw. Mittelamerika?!

Hilfemail an:

Koordinierungs- und Abkommensrecht International

Krankenversicherungsrecht und gemeinsame Angelegenheiten

GKV-Spitzenverband

Deutsche Verbindungsstelle

Krankenversicherung - Ausland (DVKA)

11-09-2023 um 19:30 Uhr


Sehr geehrte Frau Nxxxxxg,

Sie schrieben:

"Sollten Sie den dauerhaften Wohnsitz in einen Staat verlegen, der weder Mitgliedstaat noch Abkommenstaat ist, ende Ihre Mitgliedschaft in Deutschland.
Reichen Sie uns dazu einen Nachweis der Wohnortannahme ein."

Doch wir, mein Sohn und ich, sind u. a. auch in Staaten der EU, wie z. B. Albanien und Armenien,
die weder Mitgliedstaat noch Abkommenstaat sind und in denen die GKV/hkk nicht leistet
und dennoch wird weiter zwangsabgezogen.

Wir können keinen neuen Nachweis der Wohnortannahme erbringen,
da wir auf Suche nach einem passenden Land sind,
welches wir uns leisten können,
und das kann noch Jahre dauern.

Als nächstes stehen Süd-bzw. Mittelamerika an und danach Asien.
Auch in diesen Ländern wird die hkk nicht leisten.

Wir können nicht in jedem Land einen Wohnort annehmen,
welches wir erst noch erkunden müssen,
um das passende Land zu finden.

Deshalb kann Ihre Forderung nicht erfüllt werden.

Daher bitte und fordere ich Sie zugleich auf,
der Kündigung endlich zu folgen
und nicht weiter zwangseinzuziehen,
gegen meinen ausdrücklichen Willen.

Das ist Diebstahl.

Ich werde auch weiter auf reklamation24.de über diese Gemeinheit von Ihnen, Frau Nxxxxxg, berichten:

https://www.reklamation24.de/hkk-krankenkasse/kranke-kasse-hkk-reagiert-nicht-auf-kuendigungen-423397?scroll=antworten

Mit freundlichen Grüßen
E. ******

15-09-2023 um 08:31 Uhr


Unterstützend nun die Mail an die hkk, die Hauptverantwortliche Fr. M. Nxxxxxg und 2 Kolleginnen.
Mit ähnlichem Wortlaut bereits an den DVKA.

Sehr geehrter Frau Ng,

es handelt sich um meine Mutter,
E. ******,
die trotz Abmeldung mit Abmeldebestätigung aus D nicht aus der GKV in D,
hier die hkk,
von Ihnen,
Frau M. Ng,
entlassen wird.

Meine Mutter schildert ihren Fall hier:
https://www.reklamation24.de/hkk-krankenkasse/kranke-kasse-hkk-reagiert-nicht-auf-kuendigungen-423397

Wie lange möchten Sie, Fr. Ng noch für schlechte PR für die hkk sorgen?

Das ist jetzt schon ca.11 Monate her und meine Mutter muss,
trotz Nichtinanspruchnahme,
da auf Weltreise,
weiterhin jeden Monat ca. 255€ bezahlen,
was ihr und uns zum Leben fehlt.

Doch wir sind nunmal auch in Staaten, wie z. B. Albanien und Armenien,
die weder Mitgliedstaat noch Abkommenstaat sind und in denen die GKV nicht leistet
und dennoch wird weiter zwangsabgezogen.

Sie schrieben dazu folgendes:

"Sollten Sie den dauerhaften Wohnsitz in einen Staat verlegen, der weder Mitgliedstaat noch Abkommenstaat ist, ende Ihre Mitgliedschaft in Deutschland. Reichen Sie uns dazu einen Nachweis der Wohnortannahme ein."

Wir können keinen neuen Nachweis der Wohnortannahme erbringen,
da wir auf Dauersuche nach einem passenden Land sind,
welches wir uns leisten können,
und das kann noch Jahre dauern.

Deshalb kann Ihre Forderung, Frau Ng, nicht erfüllt werden.

Auf welche gesetzlichen Grundlagen beziehen Sie sich eigentlich, Frau Ng, mit dieser für Dauerreisende unerfüllbaren Forderung?

In welchem Paragraphen steht genau diese oben in Anführungszeichen gesetzte Forderung von Fr. Ng zur Beendigung der Mitgliedschaft?

Hier Wohnortannahme, die es nunmal nicht gibt bei Weltreisenden.

Sollte nicht inerhalb weniger Tage die Kündigungsbestätigung bei mir und meiner Mutter eingehen,
werden wir die hkk sowieso verlassen durch GKV-Wechsel zu einer anderen GKV bis Ende November mit der normalen Kündigungsfrist.

Es hat also keinen Sinn meiner Mutter die Beendigung der Mitgliedschaft weiter zu verwehren.

Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bremen (Tatortprinzip) gegen alle Beteiligten ,
aber leider besonders gegen Sie,
Frau Ng,
als Haupttäterin,
behalten wir uns vor.

Ist das der Dank dafür, dass meine Mutter in all den Jahren fast nichts gekostet hat und so u. a. auch ihren Arbeitsplatz finanziert hat?

Können Sie abends ruhigen Gewissens ins Bett gehen mit der Schuld,
einer alte Dame,
die noch die schrecklichen Kriegserlebnisse mit Flucht aus Ostpreußen,
im eisigen Winter 44/45 nur im Trainingsanzug und mit vielen Toten und Vergewaltigungen angesehen haben zu müssen,
als 5-jähriges Mädchen,
die Beendigung der Mitgliedschaft zu verwehren?

Als nächstes stehen Mittel- bzw. Südamerika bzw. Asien an.
Auch dort würde die GKV nicht leisten.

Wir hoffen auf ein Einsehen von Ihnen, Frau Ng,
damit die Vernunft obsiegt.

Mit bisher
enttäuschten Grüßen
J. M. ******

18-09-2023 um 16:21 Uhr


> ------- Original Message -------
> Nxxxxxg, Monika (hkk) schrieb am Montag, 18. September 2023 um 14:01:

>> Guten Tag Frau ******,
wir haben von Ihrem Sohn eine erneute Anfrage zum Ende Ihrer Mitgliedschaft bei der hkk erhalten.
>> In unserem Schreiben vom 04. November 2022 haben wir Ihnen bereits ausführlich erklärt, warum für Sie eine Versicherungspflicht in Deutschland besteht und unter welchen Voraussetzungen diese endet.
>> Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, teilen Sie uns das bitte mit und wir prüfen erneut, ob die Versicherungspflicht in Deutschland für Sie endet.
>> Wichtig für Sie zu wissen: Sie haben ein Krankenkassenwahlrecht und können sich ebenfalls bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland zu versichern.
>> Um Ihr Krankenkassenwahlrecht bei einer anderen Krankenkasse auszuüben, brauchen Sie nur einen Antrag bei der Krankenkasse Ihrer Wahl einzureichen und diese kümmert sich dann um den Krankenkassenwechsel für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Nxxxxxg
hkk Krankenkasse
28185 Bremen
Tel. 0421/3655‑1619
Fax. 0421/3655‑991619
Monika.Nxxxxxg@hkk.de
www.hkk.de

------- Original Message -------
E. ****** schrieb am Montag, 18. September 2023 um 14:38:

> Sehr geehrte Frau M. Nxxxxxg,
> wir haben Ihnen nun ausführlich genug geschildert,
> dass wir, nach Abmeldung aus D,
> keinen Wohnortnachweis in einem anderen Land erbringen können,
> da wir auf Dauerreise sind
> und das wird noch Jahre dauern.

> Somit bleibt uns nur noch gegen Sie, Frau M. Nxxxxxg,
> Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bremen wegen Betruges zu stellen,
> da Sie Beiträge abziehen lassen,
> obwohl in den bereisten Ländern,
> Albanien, Armenien, Mittel- und Südamerika,
> keinerlei Leistungsanspruch besteht.

> Außerdem werde ich die GKV wechseln.

> Betrugsvorgang wird weiterhin hier veröffentlicht:

> https://www.reklamation24.de/hkk-krankenkasse/kranke-kasse-hkk-reagiert-nicht-auf-kuendigungen-423397?scroll=antworten

> Mit freundlichen Grüßen
> E. ******

03-10-2023 um 15:36 Uhr


Letzte Forderung von Frau M. Nxxxxxg:

Ich solle mich bei der DRV abmelden aus D,
die Bestätigung der DRV bei der hkk einreichen
und dann würde die Kündigung noch einmal geprüft.

Konnte ich sofort erfüllen,
da bereits am 22.9.2022 per Mail erledigt.

Danach meldete sich Ihr Kollege, Hr. A. Fxxxxxxs, ob ich die Ausreise nachweisen könne,
mit Bahn- oder Flugticket,
was nicht ging,
da mit meinem Sohn (Zeuge) und seinem Auto ausgereist.

Das wurde von Hrn. A. Fxxxxxxs akzeptiert.

"...wir werden nunmehr antragsgemäß Ihre hkk-Mitgliedschaft zum 30.09.2022 beenden und den Rentenversicherungsträger hierüber in Kenntnis setzen."

Und somit war auch der GKV-Wechsel zu einer anderen GKV nicht mehr notwendig
und wahrscheinlich auch aufgrund fehlender gesetzlicher Voraussetzungen
(kein Wohnsitz mehr in D, sondern auf Dauersuchreise) gar nicht mehr möglich.

Es war nur ein letzter Versuch wenigstens erstmal aus der hkk herauszukommen.

Die Vernunft hat gesiegt,
der Nervenkrieg und das Unrecht haben ein Ende,
GOTT SEI DANK
und Dank Hrn. A. Fxxxxxxs.

18-10-2023 um 10:53 Uhr


Bisher nichts Neues.
Aber ich vertraue auf die schriftliche Kündigungsbestätigung von dem freundlichen Herrn A. Fxxxxxxs.
Ich werde nach endgültigem Abschluss durch die DRV berichten.
Danke.

05-12-2023 um 10:52 Uhr


Update 05.12.2023:

Es werden immernoch ca. 250€ pro Monat,
also seit über 1 Jahr,
von der DRV-BB zu Unrecht zwangsabgezogen
und an die hkk zwangsabgeführt,
trotz Kündigungsbestätigung per Mail von Hrn. Axxxxxs Frexxxxs vom 22.9.2023
und postalischer Kündigungsbestätigung der hkk vom 15.11.2023.

Ja, Kündigung zum 22.9.2022 und erst 1 Jahr später per Mail und fast 14 Monate später per Brief bestätigt.

Heute zum 2. Mal die DRV-BB per De-Mail mit Einschreiben (0.78€) um Erstattung gebeten,
da die hkk ein technisches Problem bei der Datenweiterleitung hatte,
was mir Hr. A. F...ichs gestern auf Nachfrage per Mail mitteilte.

Allerdings antwortet die DRV-BB leider auch überhaupt nicht auf De-Mails,
trotz Einschreiben!

Warum nur müssen wir alle so viele unnötige Kämpfe kämpfen?

Was die Behördenmitarbeiter uns,
ihren Arbeitgebern,
antun,
von deren Steuern und Beiträgen sie leben,
werden sie erst merken,
wenn man mit ihnen so umgeht,
wie sie es mit uns tun.

Ich werde weiter berichten.

24
hkk Krankenkasse
Zufriedenheitsindex: 52.3/100

Problem mit hkk Krankenkasse?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.