Nichtzahlung der Abschleppkosten und Standkosten nach Verkehrsunfall als Geschädigter

  • Behoben
  • 30 Jun 2022
  • #393305
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Verkehrsunfall am 14.3.2022 als verunfallte Geschädigte, musste ich die gegnerische Versicherung im Nachhinein selbst ausfindig machen. Nachdem der Schadensbegutachter der HUK den Schaden begutachtet hatte und ich mich genau an die Vorgaben der Versicherung gehalten habe, verweigert die HUK Coburg nun die Zahlung der Abschleppkosten und Standgebühren. Ich wollte die Anwaltskosten sparen, komme nun aber nicht darum Klage gegen die HUK Coburg einzureichen, wegen einer offenen Forderung von 618,50 EUR.

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12-07-2022 um 17:01 Uhr


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JA

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Der Kundensupport war schnell und freundlich. Die Abwicklung des Schadens war formal gut organisiert. Die Abwicklung der Zahlungen war fehlerhaft und kundenunfreundlich. Ohne Reklamation 24 wären für die Versicherung und mich, den Kunden, Anwaltskosten hinzugekommen, die beide Seiten finanziell weiter belastet hätten. Kein Wunder das alle direkt zum Anwalt gehen aus Angst das die Kosten aus dem Schaden nicht komplett übernommen werden.

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HUK-Coburg
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