Ungerechtfertigt erhobene Gebühr für Gepäck

  • Ungelöst
  • 05 Okt 2022
  • #424873
  • 154
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PNR: LPYX6
Datum: 26.9.22
Malaga-Madrid-Berlin

Die gebuchten und bezahlten Tickets für den Flug beinhalten zwei Aufgabegepäckstücke bis 23 kg für die gesamte Strecke.

Beim Online-Check-in am Vortag der Reise wurden beide Gepäckstücke korrekt auf die Bordkarten für die Teilstrecke Madrid-Berlin vom Iberia-Portal übertragen. Für die Teilstrecke Malaga-Madrid fehlte jedoch der Ausdruck auf beiden Bordkarten.

Auf dem Flughafen in Malaga wollte man am Reisetag aus diesem Grund nur eines der beiden Gepäckstücke annehmen. Die Annahme des zweiten Gepäckstückes erfolgte erst, nachdem eine Gebühr für ein zusätzliches Gepäckstück in Höhe von 60 Euro von uns bezahlt wurde.

Das Einziehen der Gebühr für Zusatzgepäck ist ungerechtfertigt. Nur die beiden bereits mit der Buchung bezahlten Gepäckstücke wurden aufgegeben und transportiert.

Es wird die Rückerstattung des ungerechtfertigt erhobenen Betrages von 60 Euro erbeten.

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25-10-2022 um 16:32 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die der Vollständigkeit halber in Kopie eingefügt ist. Es freut mich, dass auch Sie zur Feststellung kommen, dass das Buchungsverfahren korrekt war. Richtigerweise ist auf dem in meiner Reklamation beigelegten Buchungsbeleg für beide Reisenden jeweils ein Aufgepäckstück ausgewiesen.

Nicht korrekt und Anlass meiner Erstattungsforderung ist das Verlagen Ihrer Angstellten am Check-in Schalter in Malaga, uns erst zu bedienen, nachdem wir eine zusätzlich Gebühr für ein weiteres Gepäckstück in Höhe von 60 Euro entrichtet hatten.

Jeder von uns ist nur mit einem einzigen, bereits mit der Buchung bezahlten Gepäckstück gereist, so dass der zusätzlichen Gebühr keine Leistung Ihrerseits gegenüber steht.

Um eine Rücklast meines Kreditinstitus zu vermeiden, bitte ich Sie, die zu unrecht eingezogenen Gebühren in Höhe von 60 Euro bis zum 15.11.2022 auf das im vertraulichen Teil dieser Nachricht benannte Konto zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

****Antwort auf Iberia auf meine ursprünliche Reklamation:
Sehr geehrter Herr xxxx,


vielen Dank, dass Sie sich in Bezug auf die Berechnung Ihres Gepäcks bei Ihrem Flug IB8949 am 26/09/2022 von AGP nach MAD mit uns in Verbindung gesetzt haben.

Wir verstehen die Unannehmlichkeiten, die Sie eventuell bei Ihrer Reise gehabt haben. Wie alle Fluggesellschaften legen wir unsere Freigepäckbestimmungen entsprechend dem für die Tickets bezahlten Tarif, der Klasse, in der geflogen wird und dem Vielfliegergrad unserer Kunden fest.

Bevor Sie ein Ticket buchen, sollten Sie sicherstellen, welches Freigepäck inbegriffen ist. Diese Angaben finden Sie auch in dem Beleg, den Sie von uns erhalten. Auch nach der Buchung der Strecke bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Anzahl der Gepäckstücke, die Sie befördern, mit den Gutscheinen zu erhöhen, die auf unserer Website www.iberia.com verfügbar sind, oder indem Sie direkt auf dem Flughafen für das Übergepäck bezahlen.

In Ihrem Fall haben wir nach einer Überprüfung festgestellt, dass das angewandte Freigepäck dem Ihrer gebuchten Reise entsprach und demzufolge das Verfahren korrekt war.

Der Vorfall tut uns leid und wir hoffen, dass sich Ihr nächster Flug mit uns zu Ihrer Zufriedenheit gestaltet. 


Mit freundlichen Grüßen
Kundenbeziehungen

22-11-2022 um 11:22 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bat Sie um eine Reaktion auf meine Nachricht vom 25.10.22 bis zum 15.11.22. Bislang konnte ich weder eine Antwort noch den erwünschten Zahlungseingang feststellen.

Mit freundlichen Grüßen

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

18-12-2022 um 23:33 Uhr


Problem ungelöst

2 / 10

Kundenservice Note

NEIN

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