Abrechnung der Baufinanzierung vor möglicher Erfüllung aller Voraussetzungen im Kaufvertrag

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  • 28 Okt 2021
  • #306552
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Am 3.10.2021 habe ich meine Wohnung verkauft. Hierzu gibt es einen Kredit über insgesamt 188.000 bei Ihnen abzulösen. Die Voraussetzungen aus dem Kaufvertrag sehen folgendes bis 1.12.2021 vor:
1. Auflassungsvormerkung
2. Eintragung der Käufergrundschuld
3. Zustimmung des Verwalters zum Verkauf meiner Wohnung
4. Protokoll über meinen Auszug
5. Löschungsbewilligung meiner Grundschuld über € 188.000
Am 21.10.21 schreibt mir die ING, dass sie ab dem 1.11. Tageszinsen für die Restforderung in Höhe von € 182.164,29 verlangt.
Nach sofortiger telefonischer Reklamation, hat mir die Sachbearbeitin, Fr. Pietsch, erklärt, dass eine Berichtigung bzw. Abrechnung zum 30.11.2021 erfolgt.
Am 25.10.21, Eingang 28.10.2021, erklärt die ING, dass das Abrechnungsdatum 1.11.2021 bleibt.
Nach Aussage meines Notars kann jedoch eine Zahlung des Kaufpreises nicht vor Mitte/Ende November erfolgen. Sie, ING, schreiben mir selbst, dass Sie in einem Rahmen von 10 Tagen, die Löschungsbewilligung erklären - auch das klappt nicht vor dem 1.11.2021.
Mein Notar erklärt mir, dass er bisher davon ausgegangen ist, dass die Abrechnung der eigenen Grundschuld erst nach Fälligkeitsstellung erfolgen kann, d.h. nach Erfüllung aller obigen Voraussetzungen. Das kann auch nicht vor dem 1.11.2021 sein.
Des Weiteren verstehe ich nicht die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung, da diese exakt der Höhe entspricht, die ich VOR Verkauf einmal angefragt hatte - da war die Kredithöhe noch 188.000 Euro.
Ich erwarte deshalb von Ihnen a) eine Überprüfung des Abrechnungszeitpunkts und b) eine Überprüfung der korrekten Vorfälligkeitsentschädigung.
Zur Not werde ich hier meinen Rechtsbeistand einschalten und des Weiteren nach Auszahlung des Kaufpreises die Kontoverbindung mit Ihnen lösen. (Was ich nicht vor hatte).
Mfg
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

02-12-2021 um 10:24 Uhr


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Mein Kredit wurde viel zu früh zum .1.11.2021 (Keine Zeit, um die Kaufvertragsbedingungen vom 3.10.2021 alle zu erfüllen) abgerechnet.. das wollte die ING terminlich nicht ändern. Stattdessen wurden Tageszinsen berechnet und gegen Mitte November nachgefragt, warum die Kaufpreiszahlung noch ausstehen würde. Hätte man gleich zum 1.12. - wie im Kaufvertrag stand - abgerechnet, wäre das m.E. glatter gelaufen.

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