Trotz Corona-Pandemie keine kostenlose Gutscheinverlängerung

  • Ungelöst
  • 19 Mai 2023
  • #493169
  • 216
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Ich habe vor Ausbruch der Corona-Pandemie eine Jochen-Schweizer Erlebnisbox für Abenteuerlustige zum Geburtstag geschenkt bekommen, die ich leider in den vergangenen zwei Jahren aus gegebenen Gründen nicht einlösen konnte, da die Veranstaltungen nicht stattfinden konnten.
Anfang dieses Jahres war ich in der Augsburger City-Galerie vor Ort am Stand von Jochen Schweizer und trug mein Problem vor.
Dort hieß es, man könne eine Verlängerung nur gegen einen Aufpreis von 16,-€ vornehmen und wollte das Feld aufrubbeln, welches nur bei Einlösung des Gutscheins geöffnet werden darf, weil der Gutschein ansonsten seine Gültigkeit verliert.
Eigentlich wurde im Zusammenhang mit der Pandemie in vielerlei Hinsicht kulante Regelungen in Geschäften vorgenommen, Jochen Schweizer hat dies wohl nicht nötig bzw. seine Mitarbeiter werden dazu angehalten, Kunden mit Reklamationen abzuwimmeln!

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22-05-2023 um 11:39 Uhr


Hallo ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider mussten wir feststellen, dass Ihr Gutschein am 31.12.2022 abgelaufen ist. All unsere Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre zum Jahresende gültig und können in dieser Frist eingelöst und verwendet werden. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit unserer Gutscheine an die gesetzliche Verjährungsfrist. Alle Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage. Die erschwerte Einlösung bezüglich Corona ist uns durchaus bewusst. Auch ist uns bekannt, dass im Jahr 2020 und 2021 eine Teilnahme am Erlebnis nur unter Einhaltung der geltenden Hygienevorgaben möglich war. Dennoch konnten Erlebnisse in den Sommermonaten 2020/21 weitreichend wahrgenommen werden. Einer Einlösung der Gutscheine sowie die Teilnahme im Jahr 2022 stand nichts im Wege. Wenn Sie aus persönlichen Gründen eine Einlösung abgelehnt haben, liegt dies nicht in unserem Einflussbereich. Wir können Ihnen von unserer Seite daher auch keine Verlängerung mehr anbieten. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

22-05-2023 um 12:03 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Kulanz verstehen Kunden eine andere Vorgehensweise.
Von der dreijährigen Gültigkeitsdauer waren schließlich zwei Jahre ausgenommen!
Sie vergessen zu erwähnen, dass im Jahre 2021 die Einrichtungen Ihres Angebotes komplett geschlossen waren!
Somit war der Gutschein nicht zu den ursprünglichen Kaufbedingungen einlösbar!
Sie rechtfertigen sich mit der Vorgabe falscher Tatsachen und bestehen weiterhin auf ihrer kundenfeindlichen Haltung!
Schön, dass Sie den Preis des Gutscheines ohne Gegenleistung einsacken konnten!

22-05-2023 um 13:46 Uhr


Hallo Birgit, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Einlösung der Gutscheine war während der Pandemie grundsätzlich innerhalb der regulären Gültigkeitsdauer möglich. Von unserer Seite wurden auch Verlängerungen während der anhaltenden pandemiebedingten Auswirkungen aus Kulanz angeboten. Diese Fristen wurden bereits überschritten. Wir können Ihnen von unserer Seite daher auch keine Verlängerung mehr anbieten. Eine weitere Rückmeldung auf dieser Plattform wird von unserer Seite nicht erfolgen. Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

04-06-2023 um 23:45 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Jochen Schweizer bemüht sich noch nicht einmal ansatzweise darum eine kulante Lösung für den von mir unverschuldeten Verfall ( Corona ) des Gutscheines anzubieten.
Das ist allerdings auch nicht verwunderlich, wenn man die zahlreichen Beschwerden über das Unternehmen auf diesem Portal liest!

4
Jochen Schweizer
Zufriedenheitsindex: 51.6/100

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