Aufzeichnung Telefongespräch seitens JustAnswer

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  • 22 Mär 2024
  • #592888
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor kurzem die Dienstleistung von JustAnswer zum ersten Mal in Anspruch genommen.

Während ich mit einem Rechtsanwalt über ein hochsensibles Thema über die JustAnswer Chatfunktion gesprochen habe, habe ich ein Angebot für ein Telefonanruf bekommen. Dafür habe ich 50,70 Euro bezahlt.

Leider war zu dem Zeitpunkt nicht klar und es wurde in diesem Schritt nicht kommuniziert, dass das kommende Telefongespräch zu Qualitäts- und Schulungszwecken von JustAnswer aufgezeichnet wird. Hätte ich das vorab gewusst, dann hätte ich dieses Angebot niemals angenommen, da ich mit dem Anwalt ein hochsensibles Thema besprochen habe und persönliche Daten im Gespräch genannt habe. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass überhaupt der Bedarf besteht, solch ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt aufzuzeichnen.

Dies wurde jedoch erst kommuniziert als ich den Anruf des Rechtsanwaltes erhalten habe. (1) JustAnswer hat mir zu keinem Zeitpunkt adäquate und alternative Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit dem Anwalt genannt, wenn ich mit der Aufzeichnung nicht einverstanden wäre.
(2) Darüber hinaus wurde ich auch nicht darüber aufgeklärt, ob mir das Geld zurückgezahlt wird, wenn ich das Telefongespräch doch nicht durchführen will, weil ich mit der Aufzeichnung nicht einverstanden bin.
(3) Des Weiteren gab es auch keinerlei Belehrung zu nachträglichen Widerrufsrechten.

Laut Recherchen stellen Punkt (1) und Punkt (3) jedoch rechtliche Verpflichtungen zur Aufzeichnung von Telefongesprächen dar.

Da ich in diesem Telefongespräch mit dem Anwalt ein hochsensibles Thema besprochen habe und dem Rechtsanwalt persönliche Daten genannt habe, möchte ich JustAnswer auffordern, diese Gesprächsaufnahme sofort zu löschen.

Stillschweigen sowie Untätigkeit der betroffenen Person stellt keine Einwilligung zur Aufnahme dar. JustAnswer hat von mir keine schriftliche, elektronische oder mündliche Einwilligung zur Aufzeichnung des Telefongesprächs erhalten.

Sollte JustAnswer meine "Untätigkeit" als Einwilligung ansehen, dann werde ich jetzt von meinem Recht Gebrauch machen und widerrufe diese "Einwilligung" mit sofortiger Wirkung.

Mit freundlichen Grüßen

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22-03-2024 um 09:59 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an JustAnswer weitergeleitet. Mehr erfahren.

25-03-2024 um 08:06 Uhr


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Es werden lediglich die Anrufe zwischen den Kunden und den Kundendienstmitarbeitern von JustAnswer für Qualitätszwecke aufgezeichnet.

Telefonate zwischen den Kunden und Experten werden nicht aufgezeichnet.

Sollten weitere Fragen zur Nutzung unseres Portals bestehen, können Sie uns gerne unter kontakt@justanswer.de kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,
JustAnswer-Team

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JustAnswer
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