Fehlende Pflegegeldzahlungen (1.12.2022 bis 28.02.2023)

  • Ungelöst
  • 22 Mär 2023
  • #476257
  • 219
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Mit Schreiben vom 23.02.2023 erhielt ich die Information, dass das Pflegegeld für den Zeit vom 1.03.2022 bis 30.11.2022 abgerechnet und der entsprechende Betrag überwiesen wurde.

Am 2.03.2023 fragte ich per E-Mail nach, warum der Zeitraum 1.12.2022 bis 28.02.2023 nicht abgerechnet wurde. Die E-Mail wurde bis heute nicht beantwortet. Ebenso erhielt ich auf mein Fax und meinen Brief vom 14.03.2023 keine Antwort.

Aufgrund des Ignorierens meiner Nachrichten sehe ich mich gezwungen, mich an die Beschwerdestelle des Bundesamtes für Soziale Sicherung und die Verbraucherzentrale zu wenden, wenn meine Nachrichten nicht bis zum 26.03.2023 beantwortet werden.

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22-03-2023 um 15:47 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Knappschaft weitergeleitet. Mehr erfahren.

22-03-2023 um 19:12 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Knappschaft weitergeleitet. Mehr erfahren.

05-04-2023 um 18:58 Uhr


Ich warte nach wie vor auf eine Antwort!

26-04-2023 um 18:58 Uhr


Die Knappschaft antwortete zwar mit einem maschinell erstellten Standardschreiben, aber das Problem ist nicht gelöst. Es wurde deutlich, dass die Knappschaft in diesem Fall mit veralteten Informationen arbeitet. Nach wie vor ist es sehr problematisch, dass bestimmte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weder zurückrufen noch E-Mails beantworten. Kundenfreundlichkeit und -service gehen anders!

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

12-05-2023 um 12:57 Uhr


Problem ungelöst

4 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Man hat zwar reagiert, aber die Reaktionszeit war nicht akzeptabel und das Problem ist nach wie vor nicht gelöst. Die Erreichbarkeit der Mitarbeiter ist extrem schlecht. Es erfolgen keine Rückrufe, wenn man eine Nachricht hinterlässt.

5
Knappschaft
Zufriedenheitsindex: 49.8/100

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