Nachweis der Jugendhilfe für meinen Pflegesohn

  • 23 Apr 2024
  • #598390
  • 17
Anzeige

Unser (Ex) Pflegesohn ist seit Ende Februar 2024 in einer Jugendhilfe-Einrichtung der Diakonie. Er wird im Juni 19 Jahre. Er hat Gesundheitliche Einschränkungen (FAS, Autismus, Depressionen, etc.). Die Auch über den Behinderteausweis abgedeckt sind. S. hat auch seit letztes Jahr eine Gesetzliche Betreuerin.
Das Jugendamt in Velbert deckt die Kosten für die Jugendhilfe ab. Dazu gehört auch der Beitrag der Krankenkasse.
Nun werde ich immerwieder von einem Herrn E. angeschrieben, das er eine Zusage der Jugendhilfe benötigt. Wenn ich versuche den Kollegen telefonisch zu erreichen, bekomme ich ihn nicht an Telefon, per Email gibt er mir keine Antwort, nur das er die Bestätigung der Jugendhilfe benötigt. In welcher Form teilt er mir auch nicht mit.
Nun sind wir, da wir nicht mehr gesetzlicher Betreuer sind nicht mehr in der Verantwortung und bekommen von der Knappschaft auch keine Auskunft. Teufelskreis.
Die wirtschaftliche Förderung des Jugendamtes hat an die Knappschaft eine Email geschrieben, das die Kosten von der Jugendhilfe übernommen werden. Diese Email habe ich zudem auch weitergeleitet.
Die gesetzliche Betreuerin ist ebenfalls über die Bestallung bekannt.
Ich hab mittlerweile die 3.Email zu dem Thema an Anfrage vom Herrn E. bekommen.
Wenn ich helfen kann ist das kein Problem. Allerdings scheinen wir uns hier im Kreis zu drehen.
Hier wäre es doch besser wenn die Betroffenen Personen/Abteilungen das Thema unter sich abklären sollten.
Was kann hier zur Besseren Kommunikation getan werden?

Teilen

23-04-2024 um 12:45 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Knappschaft weitergeleitet. Mehr erfahren.

1
Knappschaft
Zufriedenheitsindex: 49.8/100

Problem mit Knappschaft?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.