Untätigkeit bezüglich Rehabilitationsantrag, Fehlende begründete Mitteilung gem. § 18 SGB IX

  • Ungelöst
  • 19 Apr 2023
  • #484179
  • 164
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Antrag vom 01.12.2022 beantragte ich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Da die Deutsche Rentenversicherung nicht zuständig war, hat man mir mit Schreiben vom 06.12.2022 die Abgabe an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mitgeteilt. Mit Bescheid vom 30.01.2023 bewilligten sie mir eine stationäre medizinische Rehabilitation für die MEDIAN Klinik am Burggraben in Bad Salzuflen.
Mit Schreiben vom 02.02.2023 teilte mir die Klinik den Aufenthalt vom 03.04.-24.04.2023 mit. Mit Schreiben vom 03.03.2023 übersandte ich der Klinik per E-Mail aktuelle Befunde (MRT HWS sowie Befund der Koloskopie) zur Kenntnisnahme. Wegen einiger Nachfragen rief ich am 13.03.2023 in der Klinik am Burggraben an. In diesem Telefonat informierte man mich, dass die Hauptdiagnose bei mir K57 (Darm) wäre, aber lediglich eine orthopädische Kostenzusage des Rententrägers existiert, d.h. die Kostenzusage für Innere Medizin fehlt. Man sagte mir, dass ich beim Rententräger die fehlende Kostenzusage anfordern soll. Noch am gleichen Tag telefonierte ich mit Ihnen und informierte sie über die fehlende Kostenzusage. Sie erklärten mir wiederum, die Klinik müsse die Kostenzusagen anfordern. Daraufhin rief ich nochmals in der Klinik an und teilte mit, dass die Klinik die Kostenzusage anfordern soll. Man sagte mir dann, dass dies erledigt wird.
Trotzdem forderte ich persönlich über die Website von Ihnen die fehlende Kostenzusage an. Am 03.04.2023 rief ich nochmals bei Ihnen an, um mich zu erkundigen, ob die fehlende Kostenzusage zwischenzeitlich erteilt wurde. Man informierte mich, dass mein Fall wegen des Indikationswechsels vom sozialmedizinischen Dienst geklärt werden muss und noch keine Entscheidung getroffen wurde.
Am 11.04.2023 rief ich wieder die Median Klinik an, um nachzufragen, ob inzwischen die fehlende Kostenzusage eingetroffen ist. Man sagte mir, dass diese noch immer fehlte, aber bereits am 06.03.2023 der Rententräger informiert wurde.
Seit meiner Antragstellung vom 01.12.2022 bis zum heutigen Tage sind nunmehr 4,5 Monate vergangen. Bereits mit der Antragstellung wurden sämtliche Unterlagen zu meiner gesundheitlichen Situation eingereicht. Aus den Unterlagen konnte man eine kardiologische, gastroenterologische und orthopädische Indikation ableiten. Aus ihrem Bewilligungsbescheid konnte man keine genaue Indikation erkennen. Da aber die Klinik sowie kardiologisch, gastroenterologisch und orthopädisch behandelt, bin ich davon ausgegangen, dass alle drei Indikationen berücksichtigt wurden. Erst am 13.03.2023 erfuhr ich von der fehlenden Kostenzusage. Dies ist allerdings auch schon wieder 5 Wochen her.

Ich bin meinen Mitwirkungspflichten immer nachgekommen und habe auch mehrmals angerufen, leider ohne Erfolg. Für mich sind Gründe für diese Verzögerung nicht erkennbar. Es kann nicht sein, dass die Rehabilitation bewilligt wird und sie dann mehr als 2 ½ Monate benötigen, um die vollständigen Unterlagen in der Klinik einzureichen, damit die Reha überhaupt angetreten werden kann.
Mein Gesundheitszustand hat sich eher verschlechtert, als gebessert und ich benötige diese Rehabilitation dringend. Von den bisher möglichen 64 Arbeitstagen in diesem Jahr war ich 27 Tage krank und habe nur 37 Tage gearbeitet, und dass auch noch teilweise mit gesundheitlichen Einschränkungen. Meine Beschwerden machen mir den Alltag sehr schwer.

Gemäß § 18 SGB IX muss der Rehabilitationsträger innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe entscheiden. Sollte die Fristeinhaltung nicht möglich sein, muss der Rehabilitationsträger vor Ablauf der Frist in einer begründeten Mitteilung auf den Tag genau bestimmen, bis wann über den Antrag entschieden wird. Die Zweimonatsfrist kann nur verlängert werden, wenn ein Sachverständiger beauftragt wird und dieser Zeit für die Begutachtung benötigt. In diesem Fall ist eine Verlängerung um weitere 6 Wochen möglich.

Mein Antrag ist vom 01.12.2022. Abgegeben wurde mein Antrag an Sie mit Schreiben vom 06.12.2022. Es kann davon ausgegangen werden, dass Sie spätestens am 12.12.2022 den Antrag vorliegen hatten. Die Zweimonatsfrist endete damit am 12.02.2023. Sollte ein Sachverständiger beauftragt worden sein, kämen weitere 6 Wochen Bearbeitungszeit dazu. Die Frist wäre somit am 26.03.2023 abgelaufen. Die begründete Mitteilung hätte aber spätestens bis zum 12.12.2022 erfolgen müssen. Sämtliche Unterlagen lagen ihnen vor, es wurden zwischenzeitlich auch keine weiteren Unterlagen abgefordert, so dass man davon ausgehen kann, dass die Unterlagen vollständig und ausreichend zur Beurteilung sind. Bis zum heutigen Tage habe ich keinerlei Informationen von Ihnen erhalten, warum eine abschließende Entscheidung nicht möglich ist. Ihre Mitarbeiter sind telefonisch nicht erreichbar, lediglich der Telefondienst ist erreichbar, der mir bisher keine Auskunft erteilen konnte, warum das so lange dauert.
Ich möchte so schnell, wie möglich, diese Reha antreten, natürlich unter der Bedingung, dass alle drei Indikationen behandelt werden, da ich der gleichen Meinung wie die MEDIAN Klinik bin, dass nur eine ganzheitliche Behandlung erfolgversprechend ist.
Ursprünglich sollte ich die Reha am 03.04.2023 antreten. Inzwischen ist der 19.04.2023 und ein Termin ist noch nicht einmal in Sicht. Die Klinik hatte mir Anfang März mitgeteilt, dass die Plätze in der Klinik, Innere Abteilung, rar sind. Da die Klinik ohne die vollständigen Unterlagen und Kostenzusagen keine Termine vergeben kann, konnte auch kein Termin vorab reserviert werden.

Ich muss dringend diese Rehabilitation antreten und erwarte, dass sie umgehend die fehlenden Kostenzusagen der Klinik (wegen der Dringlichkeit digital) übersenden und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Rehabilitation im Mai 2023 durchgeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

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19-04-2023 um 13:58 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Knappschaft weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

03-05-2023 um 19:26 Uhr


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