unverhältnismäßige Strafe

  • 14 Jan 2024
  • #576373
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Mein 17jähriger Sohn und seine Freundin haben Musicalkarten (Hamburg) zu Weihnachten geschenkt bekommen. Er buchte das erste Mal Zugtickets über die App. Da er eine Bahncard25 hat, gab er das ein, vergaß aber sie für das zweite Ticket raus zu nehmen. So zahlte er nicht einmal 5€ zu wenig. Das führte dazu, dass er dem uneinsichtigen Schaffner 60€ zahlen musste.
Eigentlich hätte er nicht einmal ein Ticket benötigt, da er ein TIM Ticket für die Schule hat (das hat er nicht gewusst).
Weiterhin ist der Metronom, mit dem Sie eigentlich fahren wollten, in Rotenburg auf dem falschen Gleis eingefahren und hat nicht auf die mindestens 10 Leute gewartet, die auf einmal zum anderen Gleis rannten (14.01.2024, ca.12:30).
So und mit uneinsichtigen Schaffnern wie Herrn Schmidt werden sie bestimmt keine neuen Kunden oder Arbeitskräfte gewinnen können.
Mit freundlichen Grüßen
****** Preuß

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