Kundenservice SportXX-Filiale in Brügg und Shoppyland

  • Beantwortet
  • 24 Aug 2023
  • #533158
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Sehr geehrte Damen und Herren

Am 23.08.2023 hat der Schreibende eine elektronische Bestellanfrage betreffend Sportschuhe durchgeführt (siehe Beilage). Gleichentags erfolgt die Abholungseinladung (siehe Beilage), aufgrund welcher der Schreibende noch gleichentags (abends um 17:15) die SportXX-Filiale im Centre Brügg aufsuchte. Daselbst teilte man mir nach langem Suchen der Bestellunterlagen und diversen Abklärungen dem Schreibenden mit, dass offenbar der/die zuständige Mitarbeiter/in den "falschen Button" bei der elektronischen Bearbeitung betätigt habe, was zur Abholungseinladung geführt habe. Der bestellte Artikel (Sportschuhe) sei in der Filiale Brügg nicht erhältlich. Auf eine Erklärungsfrage zeigte man dem Schreibenden eine auf dem internen Dokument aufgeführte Handnotiz, dass die Ware nicht vorhanden sei (?!) Eine sehr initiativfreudige Mitarbeiterin bemühte sich dann das Produkt telefonisch bei einer anderen Filiale erhältlich zu machen resp. zu reservieren. Schreibender wurde dann freundlich darauf hingewiesen, dass die gewünschten Sportschuhe nun in der SportXX-Filiale im Shoppyland reserviert und zum Abholen bereit wären.

Am 24.08.2023, 12:00 suchte der Schreibende die SportXX-Filiale im Shoppyland auf. Auch daselbst konnte das auf den Namen des Schreibenden reservierte Produkt nicht gefunden werden. Nach einigen Abklärungen wurde bestätigt, dass die Reservierung vorhanden gewesen sei, diese aber zwischenzeitlich durch eine weitere Angestellte verkauft worden sei (?!). Wiederum versuchte man telefonisch das Produkt in einer anderen Filiale zu finden und zu reservieren. Schreibender wurde dann ein weiteres Mal freundlich darauf hingewiesen, dass die gewünschten Sportschuhe nun in der SportXX-Filiale an der Marktgasse in Bern reserviert und abholbereit seien.

Gleichentags um 13:00 suchte der Schreibende die SportXX-Filiale an der Marktgasse in Bern auf und kaufte die Sportschuhe. Beim Kauf wurde ich darauf hingewiesen, dass "beim Kauf alles fehl gegangen" sei, weshalb für die Umstände ein Paar Sportsocken gratis abgegeben würden. Auf die Sportsocken wurden verzichtet.

Fazit
1. Fehler können jederzeit passieren, aber der KUNDE sollte umgehend informiert werden, falls eine digitale Meldung irrtümlicherweise falsch abgesetzt wird (die Kommunikationsdaten sind ja bekannt). Es macht den Anschein, dass in Kauf genommen wird, dass der KUNDE unverrichteter Dinge umsonst die Filiale aufsucht! Das "Kundenverhalten" dürfen/müssen dann andere Angestellte übernehmen...

2. Wenn schon ein Artikel namentlich bestellt worden ist und dies von Mitarbeiterinnen in der Filiale bestätigt wird und dann der Artikel zwischenzeitlich durch einen andere Mitarbeiterin verkauft worden ist (!?) erfüllt den Eindruck, dass möglicherweise Kommunikationsdefizite vorliegen. Auch hier wird in Kauf genommen, dass das "Kundenverhalten" dann andere Angestellte übernehmen müssen/dürfen...

Fazit
Der beschriebene Bestell- und Abholvorgang ist meines Erachtens nicht tolerierbar und die Kundentoleranz seitens des Schreibenden wurde arg strapaziert. Nicht zuletzt in Bezug auf Aufwand/Ertrag (Zeitaufwand, Fahrtstrecke etc.). Alle anwesenden Mitarbeiterinnen haben den Schreibenden zuvorkommend bedient und `mussten' für die Umstände geradestehen.

Als treuer Migroskunde habe mich dennoch entschlossen, diese "Odyssee... nur für den Kauf von ein paar Sportschuhen" zum melden.
Selbstverständlich werde ich auch in Zukunft treuer Migroskunde bleiben, erlaube mir aber gestützt auf das Geschehene inskünftig für Sportartikel andere Optionen zu wählen.

Geschätzten Dank für die Kenntnisnahme
Freundliche Grüsse

R. ******

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25-08-2023 um 09:23 Uhr


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