Widerspruch gegen Nachzahlung in Endabrechnung vom 09.Februar.2024

  • Beantwortet
  • 13 Feb 2024
  • #583834
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Guten Tag,
Wie Sie wissen, hatte ich meinen Vertrag mit Mivolta wegen der überhöhten Tarife frühzeitig gekündigt und meine Kündigung wurde von Mivolta akzeptiert.
Nun schicken Sie mir eine Endabrechnung mit der Aufforderung nach der Nachzahlung. Das ist ein Widerspruch in sich. Deshalb möchte ich Sie höflich auffordern, euren Bescheid zu überarbeiten und sogar mir die zu viel berechneten Beträge wegen der überhöhten Tarife zurück zu erstatten.
Wenn Sie auf Ihre Forderung weiterhin bestehen, werden wir den Streit rechtlich beilegen müssen und ich werde im Falle der Abbuchung des Betrags die Summe wieder durch meine Hausbank zurückbuchen zu lassen.
Ferner weise ich Sie darauf hin, dass einige meine Nachbarn auch breit wären, sich in einer Sammelklage gegen Mivolta wegen überhöhten Tarife vorzugehen,wozu ich persönlich keine Lust hätt, falls mein Widerspruch stattgegeben würde.

Mit freundlichen Grüßen
A. Jamali

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13-02-2024 um 14:38 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Mivolta weitergeleitet. Mehr erfahren.

13-02-2024 um 16:45 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre Mitteilung auf Reklamation24.de.

Leider konnten wir Sie nicht erreichen. Aus diesem Grund antworten wir Ihnen direkt auf Reklamation24.de:
- Sie haben Recht! Am 14.08.2023 haben wir Ihnen eine Preissenkung zum 01.10.2023 angeboten. Sie haben Sich allerdings entschieden von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preissenkung Gebrauch zu machen. Ihrem Wunsch sind wir selbstverständlich entgegen gekommen. Somit erfolgte eine Netzabmeldung zum 30.09.2023.

Zusätzlich möchten wir Sie darauf Hinweisen, dass bei Ihnen die Stromkosten entlastet wurden. Das heißt für Sie, dass Sie den vollständigen Arbeitspreis nicht begleichen mussten - die Differenz wurde von der Bundesregierung Deutschland übernommen. Bitte überprüfen Sie unsere Schlussrechnung sowie die gesetzliche Vorgaben zur Strompreisentlastung erneut.

Schließlich möchten wir Sie Daraufhinweisen, dass eine Nachzahlung bei einer Schlussrechnung sich nicht nur auf den Arbeitspreis bezieht, sondern auch auf einen eventuell höheren Stromverbrauch.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mivolta Kundenservice

13-02-2024 um 20:14 Uhr


Guten Tag,
Der Vorschlag zur Preissenkung kam erst nach meiner Kündigung.
Außerdem, trotz Preisdeckelung für eine Kilowattstunde durch die Bundesregierung von etwa 40 cent pro Kilowattstunde hatten Sie für manche Zeiträume bis zu über ein Euro festgesetzt, was mich zur Kündigungs bewogen hat.
Ich bleibe bei meiner Behauptung und bitte Sie um eine überzeugende Antwort.

A. Jamali

14-02-2024 um 08:56 Uhr


Sehr geehrter Herr Mazlaghani,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 13.02.2024.
Diese können wir leider nicht nachvollziehen.

Auf Reklamation24.de teilen Sie folgendes mit: "Der Vorschlag zur Preissenkung kam erst nach meiner Kündigung."
Dies entspricht leider nicht der Wahrheit: über unserer Preissenkung zum 01.10.2023 wurden Sie am 14.08.2023 schriftlich benachrichtig. Ihre Sonderkündigung aufgrund der Preisänderung haben Sie uns am 21.08.2023 mitgeteilt. Wir bitten Sie öffentlich keine unwahre Tatsachen mitzuteilen.

Außerdem teilen Sie auf Reklamation24.de folgendes mit: " trotz Preisdeckelung für eine Kilowattstunde durch die Bundesregierung von etwa 40 cent pro Kilowattstunde hatten Sie für manche Zeiträume bis zu über ein Euro festgesetzt"
Wir haben sowohl die Vertragsparameter als auch die von uns versandte Rechnungen detailliert überprüft. Leider konnten wir nirgendwo einen Arbeitspreis über 1 EUR für 1 kWh feststellen. Erneut Sie öffentlich keine unwahre Tatsachen mitzuteilen.

Sollten Sie weiterhin Zweifel bzgl. Ihrer Rechnungen haben, können Sie sich jederzeit an die folgende Ansprechpartner wenden:
- einen Steuerberater;
- eine Beratungsstelle
- einen Rechtsanwalt.

Wir bedanken uns für Ihre Nachrichten auf Reklamation24.de und wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mivolta Kundenservice

14-02-2024 um 09:25 Uhr


Guten Tag,
Ich möchte diesem Streit eine Ende setzen und Ihnen eine Ratenzahlung vorschlagen, weil ich momentan arbeitslos bin und diese Summe auf einmal nicht begleichen kann und am besagten Buchungstermin überhaupt mein Konto nicht gedeckt sein wird.
Ich schlage Ihnen eine monatliche Ratenzahlung in Höhe von 20,- Euro vor und zwar am dritten jeden Monats.
Deshalb bitte ich Sie um die Änderung Ihres Bescheids bzw. die Erstellung eines neuen Bescheids unter der Berücksichtigung meines Vorschlags.

Mit freundlichen Grüßen
A. Jamali

14-02-2024 um 10:59 Uhr


Sehr geehrter Herr Mazlaghani,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.02.2024.
Gerne stimmen wir Ihnen zu. Via E-Mail erhalten Sie unseren detaillierten Ratenplan.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mivolta Kundenservice

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