Verstoß gegen Gewährleistungsrecht

  • Behoben
  • 11 Aug 2020
  • #100744
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Nachdem das von mir bei Mömax bestellte Bett bereits nach kurzer Zeit einen Mangel aufwies (< 6 Monate), habe ich ein Ersatzteil bei Mömax angefordert. Da dieses nicht lieferbar war, bot mir Mömax eine Entschädigung von 40€ an. Da es sich bei dem Teil allerdings um eine Stütze des Bettes handelt, würden mir diese 40€ nicht weiterhelfen, da ich mit defekter Stütze das Bett nicht nutzen kann.

Deshalb bat ich nochmals um Austausch oder Nachbesserung. Daraufhin bot man mir an eine Rückabwicklung durchzuführen. Allerdings sollte ich eine Nutzungsgebühr von 35 % zahlen. Hierbei wurde auf die AGB verwiesen, in denen eine Nutzungsgebühr vermerkt sei.

Die Nutzungsgebühr findet laut AGB nur in Fällen Anwendung, in denen der Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurücktritt. Dies trifft in meinem Fall nicht zu, da ich gemäß Gewährleistungsrecht dazu berechtigt bin vom Vertrag zurückzutreten (§ 437 Nr. 2 BGB).

Dies schrieb ich auch an Mömax. Daraufhin bekam ich keine Antwort mehr. Bei einem Anruf bei der Hotline verwies die Dame immer wieder auf die 35 %, obwohl ich ihr mehrfach erklärte, dass diese Klausel in meinem Fall nicht zutrifft.

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11-08-2020 um 16:11 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Mömax weitergeleitet. Mehr erfahren.

11-08-2020 um 16:11 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Mömax weitergeleitet. Mehr erfahren.

12-08-2020 um 11:18 Uhr


Guten Tag,
es tut uns leid, dass dies so passiert ist. Wir haben Ihnen diesbezüglich eine E-Mail gesendet.
Ihr mömax Social Media Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

03-10-2020 um 16:26 Uhr


Problem behoben

3 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Mömax hat mit allen Mitteln versucht mir mein gutes Rechts zu verweigern. Ich fand den Kundenservice entsprechend schlecht.

4
Mömax
Zufriedenheitsindex: 69/100

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