Sehr geehrtes mydays-Team,
mein Mann und ich haben zu unserer Hochzeit einen Gutschein „Übernachten mal anders“ geschenkt bekommen. Zunächst konnten wir die Übernachtung aufgrund einer längeren Krankheit nicht einlösen. Da dies zum Glück gegenwärtig überstanden ist, wollten wir den Gutschein bereits im letzten Jahr einlösen. Coronabedingt war dies jedoch nicht möglich. Leider mussten wir nun feststellen, dass der Gutschein am 31.12.2020 seine Gültigkeit verloren hat.
Ich bitte höflichst um eine Kulanzregelung. Ich denke entweder eine Verlängerung des Gutscheines oder eine Erstattung eines Teilbetrages müsste möglich sein.
Wir freuen uns über eine für beide Seiten positive Nachricht.
Herzliche Grüße
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Antwort von mydays
21-06-2021 um 10:19 Uhr
Liebe Kundin, vielen Dank für Ihr Feedback. Gern werden wir uns zu Klärung Ihres Anliegens direkt mit Ihnen in Kontakt setzen. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
21-06-2021 um 14:51 Uhr
Problem behoben
9 / 10
Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?
Das mydays-Kundenservice Team hat sehr schnell, freundlich und kulant reagiert. Ich war positiv überrascht und hatte somit schon vorab (ohne Event/ Ereignis) einen freudigen Tag.
Als kleiner Tipp: Man könnte die Antwort etwas eindeutiger formulieren, im Sinne von "Was bedeutet das jetzt genau?" Als Kunde steckt man nicht so in den Formulierungen und Abläufen drinnen.
Vielen Dank!
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