Nichterfüllung der Leistung

  • Beantwortet
  • 20 Feb 2020
  • #25918
  • 2

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.01.2020 habe ich den bei Ihnen erworbenen Gutschein einlösen wollen. Aufgrund mangelnder Kapazitäten musste ich leider auf ein anderes Wellnessangebot ausweichen.

Leider war dies, wie ich ungeschönt sagen muss, ein kompletter Reinfall.

Eine der beiden Damen welche sich um die Gäste kümmern sollten war erkrankt, die Kollegin vollständig ausgebucht.
Dementsprechend ist der Tag vollständig ausgefallen.

Als angehängtes Dokument erhalten sie auch die dahingehende und meine Aussage unterstützende E-Mail des Spa, bei welchem der Austauschtermin stattfinden sollte.

Ich bitte sie daher meinen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises anzuerkennen, und mir den gezahlten Betrag auf das von mir für die Überweisung genutzte Konto zu erstatten.

Unter der Rechnungsnummer sollten sie auch die Umbuchung auf das andere Spa sehen, da diese von ihnen vorgenommen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

***** *****

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21-02-2020 um 11:19


Liebe Kundin, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns leid, dass Ihr gebuchter Termin abgesagt wurde. So sollte es natürlich nicht sein. Gern überprüfen wir Ihr Anliegen und setzen uns direkt mit unserem Veranstalter in Kontakt. Sobald uns eine Rückmeldung von unserem Veranstalter vorliegt, werden wir uns abschließend zu Klärung per E-Mail mit Ihnen in Kontakt setzen. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team

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