Umtausch eines Gutscheines trotz Coronaerkrankung mehrfach abgelehnt.
Bei solcher Firma werde ich nie wieder buchen.
Jetzt werde ich wieder belästigt mit 20% Rabatt FREWDQC9NMCW!
Teilen
26-11-2023 um 16:23 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an mydays weitergeleitet. Mehr erfahren.
26-11-2023 um 20:53 Uhr
Die Beschwerde wurde per Brief an mydays weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort von mydays
27-11-2023 um 08:19 Uhr
Lieber ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne prüfen wir Ihr Anliegen erneut. Bitte übersenden Sie uns Ihren betreffenden Gutscheincode und Ihre bereits vorhandene Vorgangsnummer in einer Nachricht. Gerne können Sie hierzu unser Kontaktformular nutzen: https://kundenservice.mydays.de/. Wir freuen uns, auf Ihre Rückmeldung. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team
Antwort des Verbrauchers
11-12-2023 um 16:33 Uhr
Ich warte noch auf das Ergebnis Ihrer Nachprüfung
Antwort von mydays
12-12-2023 um 09:13 Uhr
Lieber ******, leider können wir mit der von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse kein Service-Ticket ausfindig machen. Daher möchten wir Sie bitten, unserer Anfrage nachzukommen und uns Ihre vorhandene Vorgangsnummer zur Prüfung in einer separaten E-Mail oder hier als vertrauliche Information zu übermitteln. Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns bereits im Voraus und freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team
Antwort des Verbrauchers
12-12-2023 um 13:05 Uhr
Unterlagen habe ich Ihnen in zahlreicher Weise zugesandt. Die Ticket Nr. beträgt 1783824 aus 2021. Ihe Nachbearbeitung vom 9.5.2023 ergab, daß Sie sich auf eine Verjährung berufen. (vorgangsnummer 20230507 46630 8). Der gesamte Vorgang wurde an ihre Geschäftsführung gesandt!
Warum stellen Sie nicht einfach einen neuen Gutschein für 2 Personen in Form eines Krimidinners im Januar 2024 aus.
Antwort von mydays
12-12-2023 um 16:34 Uhr
Lieber ******, vielen Dank für die Nennung Ihres Service-Tickets. Wir konnten alle von Ihnen übersandten Unterlagen erneut prüfen. Wie wir Ihnen bereits final am 09.05.2023 mitgeteilt haben, sind Ihre beiden Gutscheine am 31.12.2021 verfallen. Unsere Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren, die inzwischen abgelaufen ist. Die erschwerte Einlösung bezüglich Corona ist uns bewusst. Bei einer zeitnahen Kontaktaufnahme zum Ablaufdatum oder auch kurz nach Ablauf wären wir Ihnen gerne entgegengekommen. Leider melden Sie sich weit nach dem Ablaufdatum. Unsere Kulanzfrist ist vorüber und wir bitten um Verständnis, dass keine Verlängerung mehr möglich ist. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
12-12-2023 um 17:42 Uhr
Problem ungelöst
0 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Schlecht
Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.