Netto-Filiale verweigert die Einlösung von nicht verjährten Pfandbons

  • 23 Mär 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12.3.2024 war ich gegen 16 Uhr in der Netto-Filiale in der Rathausstr.5 in 10178 Berlin-Mitte, um Pfandbons aus den Jahren 2021-2024 einzulösen. Der hinzugezogene Filialleiter, der nicht bereit war, seinen Namen oder seine Dienstnummer zu nennen, verwies nach einem kurzen Telefonat auf die von der Zentrale vorgegebene Regel, wonach Pfandbons nur dann eingelöst würden, wenn die Kasse dies ermögliche. Dementsprechend könnten die Pfandbons aus dem Zeitraum von 2021-Januar 2024 leider nicht ausgezahlt werden. Bei Beschwerden solle ich mich an die Service-Hotline wenden. Man bedauere die Unannehmlichkeit.
Der Hinweis, dass die Netto-Regel § 195 BGB widerspreche, wonach die Verjährung noch nicht eingetreten sei, fruchtete nicht.

Offenbar bin ich nicht der erste, dem die Einlösung von Pfandbons, die noch nicht verjährt sind, verweigert wurde. Daher glaube ich nicht an ein Versehen.

Bitte beenden Sie diese rechtswidrige Praxis und stellen Sie Ihre Kassen so ein, wie es der Rechtslage entspricht. Vielen Dank.

Zur Rechtslage:

es handelt sich bei einem Pfandbon um keine Kulanzleistung. Vielmehr handelt es sich bei einem Pfandbon z.B. über eine Flasche rechtlich um ein hinkendes Inhaberpapier im Sinne des § 808 BGB über eine bestimmte Geldforderung. Diese muss zumindest von der jeweiligen Filiale an den jeweiligen Besitzer des Pfandbons auch ausgezahlt werden. Dieser schuldrechtliche Anspruch geht nicht einfach unter. Vielmehr kann sich der Supermarkt normalerweise erst nach drei Jahren ab Ausstellung des Pfandbons auf Verjährung berufen (vgl. § 195 BGB). Die Frist fängt dabei erst am Ende des Kalenderjahres zu laufen an.
https://www.juraforum.de/news/flaschenpfand-wie-lange-ist-ein-pfandbon-gueltig_247953


Kunden die Probleme mit der Einlösung mit einem Pfandbon haben, sollten sich daher nicht mit der Weigerung des Kassierers zufriedengeben. Am besten sollten sie nach der Filialleistung verlangen. Dann sollten sie auf die Rechtslage inklusive der Entscheidung des Oberlandesgerichtes München verweisen. Falls das nicht hilft, könnte der Kunde den Betrag im Klagewege einfordern. Sinnvoller ist es jedoch, sich erst mal mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen. Diese verfügen beispielsweise über das Druckmittel der Abmahnung des jeweiligen Betreibers. Dies kann dann für die jeweilige Supermarktkette richtig teuer werden. Es ist nicht einzusehen, weshalb Supermärkte hierdurch im Einzelfall Gewinne einfahren sollen.
https://www.juraforum.de/news/flaschenpfand-wie-lange-ist-ein-pfandbon-gueltig_247953


Leute, IMMER das gleiche. Vor ein paar Wochen hatte ich das schon bei Netto. Ich habe den Discounter dann über § 195 BGB aufgeklärt, mind. drei Jahre Gültigkeit usw. Und was war? Nach zwei Wochen kam ein Entschuldigungsschreiben mit Gutschein.
Ich frage mich, wie viele hunderttausende Euro die ganzen Annahmestellen so jährlich ansammeln. Ist das Betrug oder Unterschlagung? Jetzt kann ich wieder an die Verbraucherzentrale, Gewerbeaufsicht und den Konzern schreiben. Es kotzt mich an.
https://www.123recht.de/forum/generelle-themen/Pfandbon-Annahme-verweigert-mal-wieder-__f530728.html


Hat Firma Netto es nötig, sich an Pfandbons zu bereichern?!
https://www.reklamation24.de/netto/beschwerde-wegen-nicht-eingeloestem-leergut-pfandbon-152477


Gesetzliche Regeln für die Verjährung von Pfandbons

Für Pfandbons gelten die allgemeinen Verjährungs­regeln des Bürgerlichen Gesetz­buches Paragraf 195 BGB. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt erst nach drei Jahren und die Frist beginnt erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Bon ausgestellt wurde.

Beispiel: Ein Kunde bringt im September 2014 Leer­gut zurück, ab dem 1. Januar 2015 läuft die dreijäh­rige Verjährungs­frist. Der Kunde könnte sich das Guthaben bis Ende 2017 einlösen. Natürlich muss der Supermarkt bis dahin noch existieren und der Pfand­betrag auf dem Bon noch lesbar sein, sonst könnte der Kunde dem Supermarkt nicht nach­weisen, welche Summe ihm noch zusteht.

Auszahlung notfalls per Hand

Es soll Registrierkassen geben, die einen Fehler anzeigen, wenn der Bon zum Beispiel 30 Tage alt ist. Verbraucher sollten sich davon aber nicht abwimmeln lassen. Kassen­probleme ändern nichts an der Rechts­lage. Das Personal muss die Auszahlung dann per Hand vornehmen, ohne auto­matische Erfassung des Pfand­betrags durch die Kasse. Der Pfandbon ist in der Regel in der Supermarkt­filiale einzulösen, in der das Leer­gut abge­geben worden ist.
https://www.test.de/Flaschenpfand-Bons-verfallen-erst-nach-drei-Jahren-4754406-0/

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

******

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23-03-2024 um 16:24 Uhr

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