Recht ist des Glückes Unterpfand

  • 19 Apr 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie verpflichtet sind, Pfandbons, die noch nicht verjährt sind, einzulösen. Das gilt auch für solche Pfandbons, die die Kasse nicht akzeptiert. Entscheidend ist, dass die Filiale und der geschuldete Betrag durch das menschliche Auge erkennbar sind.

Ein etwas älterer Pfandbon wurde mit dem Argument nicht eingelöst, dass man den Barcode nicht scannen könne.
https://www.reklamation24.de/netto/pfandbon-nicht-ausbezahlt-597559

Am 10.04.24 versuchte ich bei meinem Einkauf in der Netto-Filiale in Issum einen Pfandbon aus dem März einzulösen.
Dieses wurde mir durch Ihren Mitarbeiter an der Kasse verwehrt mit dem Hinweis, dass der Scan-Code nicht lesbar sei und ich diesen sofort hätte einlösen müssen.
Es ist deutlich die Filiale, der Betrag und das Datum aus März 24 zu erkennen.
https://www.reklamation24.de/netto/ablehnung-der-einloesung-eines-pfand-bons-596319

Manchmal kommt es vor, dass eine Kasse einen alten Pfandbon nicht akzeptiert. Sei es, weil er schlecht zu lesen ist oder, weil der Händler das System umgestellt hat. Das entbindet den Händler aber nicht von seiner Pflicht, den Bon einzulösen.
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsirrtum/pfandbon-wie-lange-ist-er-gueltig

Für Pfandbons gelten die allgemeinen Verjährungs­regeln des Bürgerlichen Gesetz­buches Paragraf 195 BGB. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt erst nach drei Jahren und die Frist beginnt erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Bon ausgestellt wurde.

Beispiel: Ein Kunde bringt im September 2014 Leer­gut zurück, ab dem 1. Januar 2015 läuft die dreijäh­rige Verjährungs­frist. Der Kunde könnte sich das Guthaben bis Ende 2017 einlösen. Natürlich muss der Supermarkt bis dahin noch existieren und der Pfand­betrag auf dem Bon noch lesbar sein, sonst könnte der Kunde dem Supermarkt nicht nach­weisen, welche Summe ihm noch zusteht.

Auszahlung notfalls per Hand

Es soll Registrierkassen geben, die einen Fehler anzeigen, wenn der Bon zum Beispiel 30 Tage alt ist. Verbraucher sollten sich davon aber nicht abwimmeln lassen. Kassen­probleme ändern nichts an der Rechts­lage. Das Personal muss die Auszahlung dann per Hand vornehmen, ohne auto­matische Erfassung des Pfand­betrags durch die Kasse. Der Pfandbon ist in der Regel in der Supermarkt­filiale einzulösen, in der das Leer­gut abge­geben worden ist.
https://www.test.de/Flaschenpfand-Bons-verfallen-erst-nach-drei-Jahren-4754406-0/

„Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand“ (Deutsche Nationalhymne)
https://de.wiktionary.org/wiki/Unterpfand

Mely Kiyak:

die Lyrics kapiert auch niemand. "Sind des Glückes Unterpfand." Warum Unterpfand? Warum nicht Oberpfand? Warum überhaupt Pfand? Wird das Glück recycelt?
https://www.zeit.de/kultur/2020-07/ritter-sport-quadrat-monopol-patentstreit-markenschutz-schokoladenimperium

Ich vermute mal, dass es Unterpfand heißt, weil es hier um das Fundament des Glückes geht, das eben nicht auf Sand gebaut sein darf:

Das Haus steht auf einem festen Unterbau.
https://de.wiktionary.org/wiki/Unterbau

Die zweite Bedeutung von Unterpfand ist ›etwas, das als sicheres Zeichen, Garantie für etwas dient‹ (vgl. Ruth Klappenbach/Wolfgang Steinitz (Hgg.): »Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache«, Berlin 1969 ff.). Und hierbei handelt es sich wohl um die Bedeutung, die auch in der Nationalhymne gemeint ist: So sind eben Einigkeit und Recht und Freiheit Garanten für das Glück.
https://gfds.de/unterpfand/#

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

Eine kürzere Akzeptanz kommt in den Märkten immer mal wieder vor, ist aber eigentlich nicht zulässig.
https://utopia.de/news/neue-pflicht-beim-pfand-ab-januar/

Und weil dem so ist, kann man den geschuldeten Betrag zur Not auch einklagen. Recht ist des Glückes Unterpfand.

Über die Rechte der Verbraucherin und des Verbrauchers klärt die Verbraucherzentrale auf.

Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende.
Durch Abmahnungen und Verbandsklagen gehen wir gegen unseriöse Unternehmen vor. In Gremien und Netzwerken vertreten wir Verbraucherinteressen und beraten Multiplikatoren und Politiker.
Durch Preisvergleiche und Marktchecks informieren wir die Öffentlichkeit über faire Produkte und vertreiben Ratgeber zu allen verbraucherrelevanten Themen. Bei Veranstaltungen, Vorträgen und Workshops klären wir über Verbraucherrechte auf und stellen Musterbriefe zur Rechtsdurchsetzung zur Verfügung.
Unsere Arbeit kommt allen Verbrauchern zugute, auch Ihnen.
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/wir-ueber-uns-be/unterstuetzen-sie-uns-15307

Preise persönliche Beratung

Die persönliche Beratung kostet 15 Euro für bis zu 20 Minuten. Empfänger von Bürgergeld, BAFöG oder Grundsicherung erhalten bei Vorlage des Bescheides oder eines gleichwertigen Nachweises 50% Rabatt.
Bei dieser Beratung bietet die Verbraucherzentrale Berlin zudem eine Rechtsbesorgung an. Das heißt, wir übernehmen die rechtliche Vertretung und schreiben z.B. Unternehmen mit Fristsetzung an, um sie zum Einlenken zu bewegen. Eine Rechtsbesorgung kostet 30,00 Euro.
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vertraege-reklamation/kundenrechte/allgemeine-verbraucherrechtsberatung-15295

Diese Kosten können, so sagte man mir bei der Verbraucherzentrale Berlin, bei einer Klage geltend gemacht werden.

Es ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum, dass Sie eine Mindestsumme für ein Klageverfahren geltend machen müssen. Das Gesetz kennt nämlich keine Mindestsumme. Sie könnten also theoretisch auch einen Cent einklagen. Die Klage dürfte nicht als unzulässig abgewiesen werden. In manchen Bundesländern ist allerdings bei nur geringen Klageforderungen vorher der Gang zu einer Schlichtungsstelle vorgeschrieben. Dies sollten Sie zunächst prüfen.
Zudem gibt es eine Art "natürliche Hürde". Reichen Sie eine Klage bei Gericht ein, müssen Sie Gerichtskosten einzahlen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Betrag, den Sie klageweise geltend machen wollen. Je höher dieser Betrag ist, umso höher sind auch die Gerichtskosten. Dabei staffelt sich der zu zahlende Betrag nach unterschiedlichen Stufen. Und dort liegt der Hase im Pfeffer.
Die erste Stufe liegt nämlich bei einem Streitwert bis zu 500 Euro. Es spielt also hinsichtlich der Gerichtskosten keine Rolle, ob Sie 50 Cent oder 50 Euro einklagen wollen. Es wird in beiden Fällen ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 105 Euro fällig. Im Zivilverfahren zahlt derjenige die Kosten, der unterliegt. Verlieren Sie Ihren Prozess, müssen Sie nicht nur auf Ihren kleineren Geldbetrag verzichten. Sie müssen auch die Gerichtskosten und die gegebenenfalls angefallenen Anwaltskosten zahlen. Eine Einigung mit dem Gegner unter Verzicht auf einen Teilbetrag kann dann die günstigere Lösung bieten.
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsirrtum/klagebetrag

Wenn Sie einen Anspruch im Wege der Klage verfolgen wollen, müssen Sie sich an das hierfür zuständige Gericht der ersten Instanz wenden. Für Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (beispielsweise im Kauf- oder Erbrecht) ist bei einem Streitwert bis EUR 5.000 grundsätzlich das Amtsgericht, bei Streitwerten über EUR 5.000 das Landgericht zuständig.
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99046032058000/herausgeber/SN-6000749/region/14

(1) Hat jemand zum Betrieb einer Fabrik, einer Handlung oder eines anderen Gewerbes eine Niederlassung, von der aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden, so können gegen ihn alle Klagen, die auf den Geschäftsbetrieb der Niederlassung Bezug haben, bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, wo die Niederlassung sich befindet.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/21.html

Vor den Amtsgerichten (außer in Ehe- und Familienstreitsachen), Arbeits- und Finanzgerichten besteht kein Anwaltszwang.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anwaltsprozess#Vertretung_vor_Amtsgerichten

Klagen können mündlich oder schriftlich bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Gerichts eingereicht werden. Bei der schriftlichen Einreichung müssen Antragsstellerinnen und Antragsteller keine juristische Fachsprache beherrschen. Erforderlich ist lediglich eine möglichst vollständige und nachvollziehbar formulierte Schilderung des Sachverhalts.
https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/EigeneRechteKennen/Zivilprozess/Zivilprozess_node.html

Eine Klage beim Amtsgericht können Sie auf folgende Weise einreichen:

Sie können einen Rechtsanwalt mit der Formulierung und Einreichung der Klageschrift beauftragen.
Sie können die Klageschrift selbst formulieren und schriftlich beim Gericht einreichen (in mehrfacher Ausführung).

Ihr Schreiben muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

gegen wen Sie die Klage erheben,
was Sie durch die Klage erreichen wollen (etwa die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags) und
woraus Sie diesen Anspruch herleiten (beispielsweise weil Ihr Anspruch auf Pachtzins aus einem Pachtvertrag nicht erfüllt wurde)
Sie können sich für die Klageeinreichung auch direkt an das Gericht wenden und die Klage mündlich zu Protokoll geben. Wenden Sie sich dafür an die Rechtsantragstelle des Gerichts. Der Urkundsbeamte hilft Ihnen bei der Formulierung Ihrer Klage und leitet diese anschließend weiter.
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99046032058000/herausgeber/SN-6000749/region/14

(1) Die Erhebung der Klage erfolgt durch Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift).
(2) Die Klageschrift muss enthalten:

1.
die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts;
2.
die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs, sowie einen bestimmten Antrag.

(3) Die Klageschrift soll ferner enthalten:

1.
die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen;
2.
die Angabe des Wertes des Streitgegenstandes, wenn hiervon die Zuständigkeit des Gerichts abhängt und der Streitgegenstand nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht;
3.
eine Äußerung dazu, ob einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen.

(4) Außerdem sind die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze auch auf die Klageschrift anzuwenden.
(5) Die Klageschrift sowie sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, sind bei dem Gericht schriftlich unter Beifügung der für ihre Zustellung oder Mitteilung erforderlichen Zahl von Abschriften einzureichen. Einer Beifügung von Abschriften bedarf es nicht, soweit die Klageschrift elektronisch eingereicht wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__253.html

Die Regelung des § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO wurde im Jahr 2012 in die ZPO aufgenommen. Der Grund hierfür bestand darin, dass sich die Parteien und ihre Anwälte spätestens beim Abfassen der Klageschrift mit der Frage auseinandersetzen sollten, ob sich ihr Konflikt nicht außergerichtlich beilegen lässt. Die Angabe gibt dem Gericht Anhalt für die Notwendigkeit einer Güteverhandlung und die Chancen einer gütlichen Einigung (§§ 278 Abs. 2, Abs. 5, 278a ZPO), sowie sogar für die Zulässigkeit der Klage in Fällen, in denen nach § 15a EGZPO ein vorprozessuales Schlichtungsverfahren durchzuführen ist.
https://mediation.anwaltverein.de/news/einzelansicht/artikel/newsletter-253-abs-3-nr-1-zpo-eine-nicht-zu-beachtende-vorschrift

Nicht in jedem Fall kann das Urteil der ersten Instanz im Wege der Berufung überprüft werden. Dies ist nur möglich, wenn eine Partei mit einem Wert von mehr als 600,00 EUR verloren hat oder das Gericht der ersten Instanz die Berufung im Urteil ausdrücklich zulässt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine wichtige Rechtsfrage durch ein Gericht höherer Instanz geklärt werden sollte.
https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/berufung_und_revision/berufung-und-revision-158623.html

Am 12.3.2024 war ich gegen 16 Uhr in der Netto-Filiale in der Rathausstr. 5 in 10178 Berlin-Mitte, um Pfandbons aus den Jahren 2021-2024 einzulösen. Der hinzugezogene Filialleiter, der nicht bereit war, seinen Namen oder seine Dienstnummer zu nennen, verwies nach einem Telefonat auf die von Netto vorgegebene Regel, wonach Pfandbons nur dann eingelöst würden, wenn die Kasse dies ermögliche. Dementsprechend könnten die Pfandbons aus dem Zeitraum von 2021-Januar 2024 leider nicht akzeptiert werden. Bei Beschwerden solle ich mich an die Service-Hotline wenden. Man bedauere die Unannehmlichkeit.
Der Hinweis, dass die Netto-Regel § 195 BGB widerspreche, wonach die Verjährung noch nicht eingetreten ist, fruchtete nicht. Eine Kopie eines Artikels der Fachzeitschrift Stiftung Warentest, in dem dargelegt wurde, dass für Pfandbons die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt, wurde dem Filialleiter in Anwesenheit einer Zeugin vorgelegt.

https://www.test.de/Flaschenpfand-Bons-verfallen-erst-nach-drei-Jahren-4754406-0/

Dieser erklärte, er zweifle nicht an der Korrektheit der Angaben des Artikels, habe allerdings die Anweisung, die bereits dargelegten Netto-Regeln durchzusetzen.
Leider kommt es immer wieder dazu, dass Kundinnen die Einlösung von Pfandbons, die noch nicht verjährt sind, verweigert wird. Insgesamt bin ich bei meiner Recherche auf 50 Fälle dieser Art gestoßen. Daher glaube ich nicht an ein Versehen. Bitte beenden Sie diese rechtswidrige Praxis und schulen Sie Ihr Personal entsprechend bzw. stellen Sie die Kassen so ein, dass die Auszahlung nicht mehr unrechtmäßig verweigert wird. Vielen Dank.

Am 23.3.2024 und am 6.4.2024 habe ich mich über das Beschwerdeportal Reklamation24 per E-Mail an Sie gewandt.

https://www.reklamation24.de/netto/netto-filiale-verweigert-die-einloesung-von-nicht-verjaehrten-pfandbons-593150
https://www.reklamation24.de/netto/bitte-halten-sie-sich-bei-der-leergutrueckgabe-an-geltendes-recht-595637
https://www.reklamation24.de/netto/bitte-halten-sie-sich-bei-der-rueckgabe-von-leergut-an-geltendes-recht-595640

Am 12.4.2024 habe ich Sie per E-Mail ein weiteres Mal kontaktiert. Sie antworteten am 15.4.2024, dass Ihnen meine Anfrage "sehr wichtig" sei und dass Sie sich "schnellstmöglich" um mein Anliegen kümmern würden. Am 16.4.2024 haben Sie nachweislich mein Einwurfeinschreiben erhalten, in dem ich Ihnen wie auch in meiner Mail vom 12.4.2024 eine Frist bis zum 13.5.2024 setzte, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Bitte beachten Sie, dass Sie Gefahr laufen, auch von der Verbraucherzentrale verklagt zu werden, wenn Sie diese rechtswidrige Praxis beibehalten:

Es wird beantragt, dass der Beklagten untersagt wird, einem Verbraucher, der in den Geschäftsräumen einen Pfandbon innerhalb der Verjährungsfrist vorlegt, die Auszahlung des Pfandes zu verweigern.
https://www.verbraucherzentrale.de/verbandsklagen/klage-gegen-lidl-vertriebsgmbh-cokg-89229

„Die Kassen müssen anders programmiert werden“, sagte Manthey. Durch die derzeitigen Einstellungen würde der „gutgläubige Kunde abgehalten, seinen Anspruch einzulösen“.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.lidl-aldi-und-co-pfandbons-mit-verfallsdatum.7040705c-3b69-48d2-80f6-31a8006d25c8.html

Kein Einzelfall
Immer wieder wird der Verbraucherzentrale zufolge die Rückgabe von Pfand zu Unrecht verweigert. Dabei sei weder ein kaputter Automat noch ein angeblich zu alter Pfandbon ein Grund, denn der sei drei Jahre lang gültig.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/lidl-verliert-pfandstreit-100.html

Leider habe ich von Ihnen auf meine Beschwerden bisher keine Rückmeldung erhalten, in der Sie konkret auf mein Problem eingehen. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie Ihre Filiale in der Rathausstr. 5 in 10178 Berlin-Mitte anweisen, mir das geschuldete Pfandgeld auszuzahlen. Gegenüber den Medien haben Sie mehrfach verlautbaren lassen, dass Sie die Regelung des § 195 BGB als maßgeblich für die Auszahlung von Pfandgeld anerkennen:

Netto Marken-Discount
Christina Stylianou von Netto Marken-Discount sagt, dass die Pfandbons im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften in den Netto-Filialen zurückgegeben werden können.
Aber: "Die Kassentechnik akzeptiert als Schutz vor Betrugsfällen ab einem bestimmten überschrittenen Zeitpunkt keine Leergutbons mehr." Und dann? Die Kunden würden ihr Pfandgeld trotzdem erhalten, weil die Netto-Mitarbeiter den Geldbetrag einfach händisch in die Kasse eingeben und auszahlen.
https://www.t-online.de/leben/essen-und-trinken/id_89507084/pfandbons-gueltigkeit-wie-lange-sind-sie-fuer-flaschen-gueltig-.html

Die Netto Marken-Discount AG & Co. KG hat Anfragen, ob ihre Kassen so programmiert sind, dass sie Getränkepfand-Bons nach einigen Wochen nicht mehr annehmen, als unzutreffend zurückgewiesen. In einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion erklärte ein Unternehmenssprecher: "Pfandbons sind bei Netto Marken-Discount unbegrenzt einlösbar."
https://rp-online.de/nrw/staedte/leichlingen/pfandbon-streit-netto-weist-kritik-zurueck_aid-19666433

Bitte halten Sie sich auch in meinem Fall an die Verjährungsregeln des BGB. Sollte ich bis zum 13.5.2024 nicht von Ihnen gehört haben, gehe ich davon aus, dass Sie weiterhin nicht gewillt sind, die 11 nicht verjährten Pfandbons im Wert von insgesamt 62,29 € einzulösen. In diesem Fall sähe ich mich gezwungen, mein Recht auf dem Klagewege durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

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19-04-2024 um 13:37 Uhr

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