Derzeit gibt es eine Aktion für einen Bahn eCoupon bei Einkauf von Nivea Produkten im Wert von mindestens 5 EUR. Da es jedes Mal beim hochladen zu "technischen Problemen" kommt, habe ich alles versucht: Fotos mit verschiedenen Beleuchtungen, Scan, verschiedene Emailadressen usw. Nichts hilft.
Bei Beschwerde per Email beim Kundenservice wird einem direkt Betrug unterstellt. Man würde mehrere Emails verwenden. Anstatt die technischen Mängel zu beheben oder zumindest den Kassenzettel anzuschauen wird direkt gegen den vermeintlichen kriminellen Kunden agiert.
Ich möchte Nivea nichts unterstellen, aber offenbar mangelt es hier an der Bereitschaft beworbene Aktionen dann auch wirklich durchzuführen. Ich denke das das eine massive Täuschung des Verbrauchers darstellt.
Da mittlerweile im Internet viele Beschwerden zu dem Thema BahnCoupon aufgekommen sind kann hier nicht mehr von einem Einzelfall gesprochen werden.
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Antwort von NIVEA
10-07-2023 um 10:35 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung auf diesem Portal. Wir möchten noch einmal bestätigen, dass der hier von Ihnen erwähnte und angehängte Bon über zwei NIVEA APP Accounts hochgeladen wurde, um an der 15 Euro Bahn-eCoupon Aktion teilzunehmen. Dieses Verhalten widerspricht unseren Teilnahmebedingungen. Wir unterstützen keine Versuche mit einem Bon mehrere Bahn Coupons zu erlangen. Sie können gern mit einem neuen Bon an der Aktion teilnehmen. Beste Grüße vom NIVEA Team
Antwort des Verbrauchers
10-07-2023 um 10:49 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Aus Ihrer Antwort entnehme ich, dass Sie nicht bereit sind mir wie versprochen einen eCoupon auszustellen.
Die Begründung von Ihnen ergibt leider keinen Sinn und widerspricht auch nicht wie von Ihnen behauptet den Teilnahmebedingungen.
Ich sehe das leider als Betrug und irreführende Werbung an. Ich kann weitere Kunden nur vor dieser Firma warnen!
Antwort von NIVEA
11-07-2023 um 08:46 Uhr
Hallo, da Sie uns parallel über unseren Kundenservice kontaktiert haben, werden wir uns über diesen Kanal weiterhin mit Ihnen austauschen. Beste Grüße vom NIVEA Team
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
14-07-2023 um 12:22 Uhr
Problem behoben
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?
Nach einer Mahnung und der Anzeige wegen Verstoß gegen §16 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) war Nivea aus "Kulanz" dann doch bereit den Gutschein auszugeben. Sicherlich hat auch die Meldung auf diesem Portal hat dazu beigetragen. Das ist immerhin positiv.
Der Aufwand und die Erfahrungen mit Nivea werden für mich jedoch dazu führen dass ich keine Produkte mehr von Nivea bzw. Beiersdorf erwerben werde.
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