Sehr geehrte Damen und Herren,
Vor 2 Monaten habe ich seitens das Schreiben vom Gläubiger erhalten, dass die Pfändung aufgehoben ist.
Dieses Schreiben liegt jetzt nun 3x bei der Postbank vor.
Ich habe nur einmal eine Antwort erhalten, ich solle meinen Fall noch einmal schriftlich per Post bei der Deutschen Bank schildern.
Online erreiche ich die Pfändungsabteilung nicht, nur per Telefon-Banking.
Da ich kein Telefon-Banking besitze, wollte ich dies mit Anleitung online freischalten, nur funktioniert diese Funktion schon seit Wochen nicht.
Ich bin schon am überlegen, ob ich meine Rechtsschutzversicherung damit beauftragen.
Es geht um ein paar Hundert Euro, die momentan zu Unrecht auf meinem Konto geblockt liegen.
Wie soll ich mich verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
11-08-2023 um 11:47 Uhr
Problem ungelöst
10 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Sehr gut, es wurde sich schnell und unkompliziert meines Problems angenommen.
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