Boarding verweigert wegen Flugüberbuchung für Flug: QR 491 am 11.1.2022 v. Teheran nach Teheran …

  • 28 Jan 2022
  • #344685
  • 144
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie aus beiliegender Anlage erkennen können, wurde Fam. Khawari 2 Erwachsene Hr. Ahmad Khawari, seine Fr. Alima Khawari, seine kleinen Söhne Mohamad Abbas Khawari und Ali Asghar Khawari, seinem ältesten Sohn Sajad Khawari, seiner Tochter Yadana ****** Khawari und mir, Zhara ******, wegen Flugüberbuchung das Boarding verweigert!
Dies betraf Flug-Nr.: QR 491 am 11.1.2022 v. Teheran nach Doha, Abflug: 4 Uhr 45, Ankunft: 6 Uhr 20 und den Anschlussflug: QR 57 v. Doha nach München Abflug:
8 Uhr 05, Ankunft: 12 Uhr 25….
Kurzfr. Umbuchung am 11.1.2022 auf Flug-Nr.: QR 499, Abflug in Teheran um 22 Uhr 50, Ankunft 12.1.22 um 0:25 in Doha! Weiterflug mit Flug-Nr.: QR 59 in Doha um 2 Uhr und Ankunft in München um 6 Uhr 20 …
Wir bitten nun zumindest:

—> eine rechtliche Prüfung i.S.v. § 13b Abs. 2 RDG

nach international. Flugrecht vorzunehmen und uns eine Entschädigung wegen:

--> verweigerten Boarding aufgrund Flugüberbuchung bei über 3.000 Kilometer vom Zielflughafen München entfernt pro Person: 600 € für Verspäteten Rückflug, den Tagespauschal-Satz f. Verpflegung, Hotel u. Verdienstausfall wegen nachträglichen Antrag auf 1 zusätzl. Urlaubstag an Fam. Khawari zu erstatten!
Abgesehen davon bitte ich weiterhin um die Erstattung für mich, so schnell und bald wie möglich !

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im voraus…

Gruß



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28-01-2022 um 15:38 Uhr

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Qatar airways
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