Bei der Rechtsschutzversicherung wurde ein Deckungsantrag gestellt für eine WEG Anfechtungsklage. Hier wurde mehrmalig darauf hingewiesen das eine Frist besteht. ES wurde mehrmals telefonisch nachgefragt vom Versicherer und Kanzlei wann die schriftliche Bestätigung kommt und es wurde mitgeteilt das dies mit Priorität bearbeitet wird. Trotz weiterer Anrufe die nicht dokumentiert wurden auf Nachfrage, waren die Mitarbeiter nicht in der Lage fristgerecht eine Zu,- oder Absage mitzuteilen bzw. die Anwältin hatte schon die mündliche Zusage aber keine schriftliche Bestätigung. Da die Zusage nicht fristgerecht mitgeteilt wurde konnte die Klage auch nicht eingereicht werden. Trotz der verspäteten Zusage bleibe ich auf dem Selbstbehalt sitzen oder mit welchen Vorschlag können sie mir entgegenkommen? Ich finde man muß sich auf eine Versicherung verlassen können egal ob Zu,- oder Absage wenn es um Fristen geht. Die Kanzlei hat den Sachverhalt ebenfalls schriftlich der Versicherung mitgeteilt
MfG
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Endgültige Bewertung des Verbrauchers
22-10-2022 um 10:37
Problem gelöst
5 / 10
Kundenservice-BewertungJa
Würden Sie es empfehlen?Rechtsschutzversicherung hat mir gekündigt, obwohl ich diese 1 mal in Anspruch genommen habe und bei 2 mal konnte ich diese nicht nutzen, da die Versicherung trotz mehrmaliger Anrufe die schriftliche Kostenzusage zuspät mitgeteilt hat und so wegen Fristablauf kein Verfahren möglich war.
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