Buchungs-Nr.: 136xxxx / Anmeldung von Ansprüchen

  • Ungelöst
  • 01 Jun 2023
  • #497702
  • 114
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Sehr geehrter Herr Kassner,
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Rückflug von meinem Ehemann, Sebastian Klo..., von Antalya nach Hamburg am 28.05.2023 Flug-Nr.: TWI355 mit Tailwind Airlines hatte 6 Stunden 20 Minuten Verspätung.
Der Flug sollte um 09:00 türkischer Zeit starten. Aufgrund von einem erheblichen technischen Defekt am Flugzeug, ist der Flug mit einer Verspätung von 6 Stunden und 20 Minuten gestartet.
Die Fluggesellschaft hat an die Fluggäste erst nach über 4 Stunden Verspätung Essensgutscheine für eine Dönnertasche und ein Getränk ausgegeben. Es gab keinen deutschsprachigen Mitarbeiter Vorort am Flughafen und es wurde nur türkisch gesprochen (nicht mal englisch war möglich), so dass ein türkischsprachiger Fluggast übersetzen musste. Es wurde den Passagieren kein kostenfreier Anruf, oder ein Fax, oder eine mail in die Heimat angeboten /gewährt. Auf die Nachfrage nach einem Telefonat nach Hause, wurde gar nicht erst geantwortet (Zitat: In der EU-Verordnung 261/2004, auch Fluggastrechte-Verordnung genannt, ist geregelt, wie Fluggesellschaften ihre Gäste bei Flugverspätungen entschädigen müssen. Bei Flugverspätungen von mindestens zwei Stunden haben Reisende Anspruch auf Getränke, Snacks sowie Zugang zu Telekommunikation.), mein Mann wurde einfach stehen gelassen. Zu diesem Zeitpunkt gab es keinerlei Info, ob es am gleichen Tag noch einem Flug gibt oder eine Übernachtung am Flughafen Antalya. Mein Mann war gezwungen mit seinem Mobiltelefon (Abrechnung Welt Zone 3 - 4) nach Deutschland zu telefonieren um seinen Arbeitgeber zu informieren, dass er eventuell nicht pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen wird, wenn der Rückflug sich noch weiter nach hinten verschiebt.

Die Flugentfernung betrug mehr als 1500 bis zu 3500 km.
Der Ausgleichsanspruch beträgt 400 Euro pro Passagier (gemäß Art. 7 I b).
Kommunikation in das Heimatland pauschal 20,- € (Welt Zone 3 bei Telefonica Germany, genaue Angabe ist erst nach der Abrechnung durch Mobilanbieter möglich, wird aber mit Sicherheit 20,- € übersteigen)
Verpflegung am Flughafen, da bereits um 03:55 vom Hotel zum Flughafen Antalya abgeholt 15,- €.

Auch lagen keine außergewöhnlichen Umstände im Sinn des Art. 5 Abs. 3 vor. Es gibt Nachweisfotos aus der Flugzeugkabine, auf denen ersichtlich ist, wie ein technischer Mitarbeiter die Kabinen-Deckenverkleidung abmontiert und elektronische oder elektrische Teile ausbaut. Es gibt auch eine Aufnahme mit der Durchsage des Piloten, dass es erhebliche technische an der Maschine Mängel gibt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass außergewöhnliche Umstände vorgelegen hätten, bitte ich um Übersendung aussagekräftiger Nachweise innerhalb der u. g. Frist, die eine eigene Beurteilung ermöglichen.

Ich fordere Sie daher auf, den Gesamtbetrag in Höhe von 435,- € (Fluggastrechte) bis spätestens 19.06.2023 auf das Bankkonto von Sebastian Klo...

Commerzbank
IBAN: DExxxxxxxxxxxx

zu überweisen. Mit einem Gutschein sind wir nicht einverstanden.

Sollte der Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist eingegangen sein, behalten wir uns die gerichtliche Geltendmachung vor.


Mit freundlichem Gruß

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02-06-2023 um 15:42 Uhr


Folgende Antwort kam heute von Schauinsland:

Sehr geehrte Frau Kloxxxxx,

wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 01.06.2023.

Wir bedauern sehr, dass Herr Kloxxxx von einer Flugverspätung betroffen war. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form entschuldigen.

Soweit Sie Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung (EU-Verordnung 261/2004) stellen, so müssen wir darauf hinweisen, dass die genannte Verordnung ausschließlich Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft regelt und der Reiseveranstalter somit kein Haftungspartner ist.

Den erhobenen Ansprüche müssen wir daher zurückweisen.

Als Reiseveranstalter haften wir für die Verspätung reisevertraglich. Im Rahmen einer Flugpauschalreise werden dabei nach ständiger Rechtsprechung Verzögerungen der Abflugzeit bis hin zu vier Stunden noch als zumutbare Unannehmlichkeiten angenommen, welche nicht zu einem reisevertraglichen Minderungsanspruch führen. Erst ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden ergibt sich ein Reisepreisminderungsanspruch in Höhe von 5 % des Tagesreispreises für jede Stunde, die über die ersten vier Stunden hinausgeht. Der Reisepreisminderungsanspruch beläuft sich hier auf insgesamt auf 16,42 €. Wir haben eine Überweisung in Höhe von 20,00 € auf die von Ihnen genannte Bankverbindung veranlasst.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Folgende Antwort ging heute von mir an Schauinsland:

Sehr geehrte Frau Ön....,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Da mein Mann die Reise bei Schauinsland gebucht und gezahlt hat, ist auch Schauinsland der Vertragspartner und nicht die Fluggesellschaft "Tailwind Airlines". Die Ansprüche werden aus diesem Grund gegenüber dem Reiseveranstalter Schauinsland geltend gemacht, denn die Flüge wurden nicht durch uns separat gebucht, sondern sind ein Bestandteil der gebuchten Pauschalreise.

Laut dem Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999 steht in so einem Fall eine Entschädigung von Zitat: "höchstens jedoch 20 % des Gesamtpreises zu".

Die Reise fing schon mit Schwierigkeiten beim Transfer vom Flughafen Antalya zum Hotel an (mein Mann war ursprünglich nicht beim Transfer angemeldet worden, trotz der Buchung). Die Reiseleitung hat meinem Mann angeboten auf die nächsten Fluggäste zu warten und er wurde mit dann mit einer Verspätung von fast 3 Stunden zum Hotel gefahren.

Aus diesen Gründen akzeptieren wir Ihr Angebot in Höhe von 20,- € nicht. Da auch noch nur durch diese Rückflug-Verspätung verursachten Eigenverpflegungs- und Telekommunikationskosten dazukommen, ist ein Betrag von 20,- € nicht akzeptabel.

Gerne geben wir Ihnen für die Prüfung des Sachverhalts eine Frist bis zum 12.06.2023.

Sollten Sie diese Frist ohne eine für uns akzeptable Lösung verstreichen lassen, werden wir diese Angelegenheit über unsere Rechtschutzversicherung an einen Fachanwalt weitergeben.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Prüfung und Antwort!

Mit freundlichem Gruß

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

16-06-2023 um 20:54 Uhr


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