Hallo, unser Rückflug war überbucht, so dass wir (und weitere Passagiere) nicht mitgenommen worden sind. Die Bordkarten des ürsprünglichen Fluges (EJU7335) und des Ersatzflugs am nächsten Tag (EJU5122) haben wir beigefügt. Wie kommen wir an die uns zustehenden Entschädigungszahlungen? Da Schauinsland die Flüge gebucht hat, müssen Sie die Entschädigungen wohl auch anmelden.
Mfg ****** + Christine ******
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