Extensiver Baulärm in unmittelbarer Nähe des gebuchten Hotels

  • 28 Apr 2024
  • #599058
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Im Zeitraum vom 20.04.24 bis 27.04.24 verlebten wir unsere Urlaubstage auf Mallorca/Paguera, Hotel Cupido Boutique Hotel.
Die Buchung erfolgte mit Datum vom 15.03.24.
*Die in Rede stehende Großbaustelle, die den erheblichen Baulärm verursachte, existiert seit Beginn des Jahres 2024.
Die Existenz der Baustelle ist auch Ihnen bekannt, da sie durch ihre verschiedenen Reiseleitungen im Ort Paguera tagtäglich wahrgenommen wird bzw. Öffentlich bekannt ist.
Eine Hinweis bei Buchung erfolgte weder durch
- Schauinslandreisen
Noch durch das
- zuständige Reisebüro (Check in Center Mülheim).
Schon bei Anreise am 20.04., 09 Uhr morgens, wurde erheblicher Baulärm im/am Hotel, sowie am Strand, wahrgenommen.
Betroffen waren in Folge die Tage 20.04., sowie 22.04. bis 26.04., jeweils von 09 Uhr morgens bis ca. 18 Uhr abends (eine Mittagspause wurde nicht eingehalten.
Die Nutzung der Hotelanlagen (Dachterasse, Poolanlage), sowie des gesamten Strandbereichs Paguera/Tora war aufgrund des erblichen Baulärms nicht zumutbar.
Ursache: Großbaustelle ehemaliges Hotel Mar y Pins (heute Aethos). Dabei waren nicht nur umfangreiche Abrissarbeiten/Kernsanierungsarbeiten, sondern auch Abrucharbeiten im Fels zuverzeichnen.
Neben den Lärmbelästigungen kam es zu starker Staubentwicklung.
Die Belästigungen waren somit an 6 Tagen, jeweils 9-18 Uhr von insgesamt 7 Urlaubstagen zu verzeichnen.
Auf den umfangreichen Schriftverkehr noch während des Urlaubs wird hingewiesen:
- Hinweis an das Hotel mit Bitte um Weitergabe an Reiseleitung
(23. und 24.04.)
- Schriftliche Beschwerde an Schauinsland Reisen am 25.04.
- Persönlliche Information/Beschwerde an Reiseleitung am 26.04.
- ergänzende schriftliche Information an Schauinsland Reisen 26.04.
- abschließende zusammenfassende Beschwerde an Schauinsland
Reisen am 28.04..
*Auch wenn Baumaßnahmen auf Mallorca in beschränktem Umfang bis 30.04. erfolgen dürfen, sei daraufhingewiesen, dass der Kunde eine Anrecht auf Bekanntgabe der mit dieser Großbaustelle verbundenen Belästigungen geltend machen kann.
Gemäß bestehender rechtlicher Richtlinien (s. § 651 m BGB) bitte ich um Überweisung der beanspruchbaren Reisepreisminderung (1094:7x6:2 = 468 Euro).
Ihre Antwort erwarte ich 12.05..
Mit freundlichen Grüßen
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