Versicherungsfall bei Tod / Darlehensphase

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  • 18 Jan 2023
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Wir haben bei der Schwäbisch Hall noch ein kleines Darlehen, das ich nach dem Tod meines Mannes ablösen wollten. Anfang Oktober 2022 habe ich bei der VR Bank vorgesprochen und wollte den Betrag zahlen, wies aber gleichfalls auf die gezahlten Versicherungsprämien hin. Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter der genannten Bausparkasse wurde mir bestätigt, dass das Darlehen mit der Versicherung abgedeckt wird. Einen Erbschein sowie Sterbeurkunde wurde von mir vorgelegt und an die Bausparkasse weitergeleitet.
November und Dezember 2022 wurde weiterhin die Rate trotz Versicherung abgebucht. Telefonisch konnte ich leider auch nichts ausrichten. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sacharbeiter bei der VR Bank am 18.11.2022 wurde mir von ihm mitgeteilt, dass es erfahrungsgemäß etwas dauern würde. Mit Schreiben vom 21.12.2022 wurde mir mitgeteilt, dass der Darlehensvertrag jetzt nicht mehr auf Eheleute laufen würde, sondern auf mich alleine!? Auf einen Anruf in der im Schreiben angegebenen Nummer wurde mir mitgeteilt, dass man versehentlich die Sterbeurkunde und den Erbschein auf einen angesparten Vertrag gelegt hätte, die Versicherungssache aber umgehend bearbeiten würde.
Am 17.01.2023 versuchte ich vergeblich einen Verantwortlichen telefonisch zu erreichen. Ich landete lediglich in der normalen Warteschleife, irgendwann ging jemand ans Telefon der mich weiter verbinden wollte. Und zack, war ich wieder in der Anfangswarteschleife. Nach dem dritten Versuch wurde mir für den 18.01.2023 ein Rückruf der zuständigen Stelle versprochen. Leider kam dieser nicht.
Muss ich hier wirklich einen Rechtsanwalt einschalten?

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18-01-2023 um 18:13 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Schwäbisch Hall weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

19-01-2023 um 10:41 Uhr


Problem behoben

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

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2
Schwäbisch Hall
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