Nichteinlösung von Gutscheinen

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  • 28 Jun 2023
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Hallo Firma Seegmüller, ich habe zum Geburtstag Von meinen Kindern einen Geschenkgutschein in Höhe von 100 € geschenkt bekommen. gestern, am 27.6.2023 wollte ich diesen bei Ihnen einlösen. ich hatte das passende Geschirr ausgesucht, ging zur Kasse und wollte mit meinem Gutschein zahlen. An der Kasse teilte man mir mit, als ich mein handy zeigte, auf welchem ja der Gutschein vorhanden war, dass würde man nicht kennen deshalb würde man damit nicht bezahlen können. Auch die herbeigerufene Informationsmitarbeiterin teilte mir mit gleichem Tenor mit dass man das nicht kennen würde und deshalb wäre es nicht gültig. Es gab auch keinen Versuch einen kompetenten Mitarbeiter in Ihrem Haus zu finden. Ich bekam lediglich gesagt ich solle in den 1 Stock da wäre die Kundenbetreuung vielleicht wüssten die was.

Was Bitteschön ist denn bei der Firma Seegmüller los. Von Fachpersonal kann hier keine Rede sein. Mir weiter zu helfen dafür fühlte dich dann auch niemand zuständig. Letzt endlich bin ich umsonst zu Ihnrn gefahren obwohl ich mir das Geschirr sogar extr reservieren ließ.

Leider hatte ich einen weiteren Termin wahrzunehmen, so dass ich nicht Ihre Kundenbetreuung aufsuchen konnte und muss somit wieder damit rechnen wenn ich meinen Gutschein erneut einlösen möchte, dass das Geschirr mal wieder vergriffen ist. Ich interpretiere Ihren Gutschein, so das ich entweder als PDF – Datei ausdrucken und vorlegen soll oder aber es am Handy vor Ort zeigen kann, was ich getan habe. Anliegend überreiche ich sowohl Ihr Anschreiben als auch den Gutschein an mich.

Ich komme mir von Ihrem Hsuse ziemlich veralbert vor.

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