Ihr Mitarbeiter hat uns ca. 14 Tage ab Stornierung als Zeitvorgabe bescheinigt, (laut BGB),wie sollen wir eine neue Buchung zeitnah vornehmen , wenn es nun wieder einige Wochen dauert? Die Gutscheinlösung wäre doch in Ihrem betrieblichen Interesse gewesen?
M. Öttl /K. Jung
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26-11-2020 um 17:38 Uhr
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