Ausgleichsanspruch nach EU Fluggastrechtsverordnung aus 10.2022

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  • 10 Aug 2023
  • #527182
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Sehr geehrte Damen und Herren,
trotz zahlreicher Bemühungen unseres Reisebüros wurden die am 27.10.2022 angemeldeten Ansprüche bis heute nicht gezahlt!
Die Ansprüche sind eindeutig gesetzlich geregelt und unstrittig, so dass die Bearbeitungspolitik wohl eine reine Hinhaltetaktik darstellt (mittlerweile 10 Monate Bearbeitungszeit)!
Wir gewähren Ihnen hiermit eine letzte Frist! Wenn der Anspruchsbetrag in Höhe von insgesamt 1.325 € nicht bis zum 25.08.2023 auf unserem Konto eingegangen ist, werde wir unseren Rechtsanwalt mit der Durchsetzung unserer Ansprüche beauftragen.

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10-08-2023 um 10:43 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an TAP Air Portugal weitergeleitet. Mehr erfahren.

10-08-2023 um 11:47 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an TAP Air Portugal weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

25-08-2023 um 17:24 Uhr


Problem behoben

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Unser Reisebüro hatte bereits Ende Oktober 2022 unsere Ansprüche angemeldet und wurde seither immer wieder vertröstet. Erst als ich mich persönlich gekümmert hatte, wurde die Entschädigungssumme nun am 15.08.2023 überwiesen.

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TAP Air Portugal
Zufriedenheitsindex: 12.4/100

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