Der Flug hatte über 3 Std Verspätung wegen eines Softwarefehlers. Gemäß den Richtlinien der EU steht mir ein finanzieller Ausgleich zu.
Bitte geben Sie mir kurzfristig Bescheid über Ihr Angebot zum Ausgleich des entstandenen Schadens.
Während der Wartezeit und auch während des Fluges gab es keinerlei Verpflegung. Ein Becher mit Wasser war alles was ich erhalten habe und das auch erst nach Aufforderung.
Der Rechtsanspruch wurde bereits geprüft über die RA Frau Ulrike Jäger in 97753 in Karlstadt. Eine gütliche Einigung sollte auch in Ihrem Interesse sein.
Ich erwarte Ihre Nachricht bis Freitag den 20.10.2023.
Mit freundlichen Grüßen
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