Widerruf des Kaufvertrags - TESLA sitzt die Rückzahlung der Anzahlung aus

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  • 23 Feb 2023
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Am 22.12.22 hatte ich meinen Kaufvertrag aus 06.2022 widerrufen und Tesla (germany_sales@tesla.com sowie email meiner Kaufberaterin) aufgefordert, mir meine Anzahlung binnen 14 Tagen auf mein Konto zurückzuerstatten. Es passierte nichts. Am 3.1. habe ich dann meine Kundenberaterin erneut angeschrieben und sie gebeten, sich persönlich um mein Anliegen zu kümmern. Sie rief dann gleich zurück, aber außer einer Ausrede (Gutschrift wird aus den NL erstellt und das könne wegen Weihnachten etwas dauern) kam nur die Bitte, mich nochmal zu melden, sollte bis Mitte Januar erneut keine Zahlung eingegangen sein. Zudem würde die Anzahlung meiner Kreditkarte gutgeschrieben. Eine kurze Recherche ergab, dass das Aussitzen der Rückzahlung wohl zur Geschäftspraxis des Unternehmens gehört.
Am 15.1. habe ich dann wie gewünscht nochmal daran erinnert, dass der Vorgang nicht abgeschlossen ist und einen schriftlichen Erledigungstermin angemahnt.
Bis heute erfolgte keine Reaktion, ich habe daher ein letztes Mal geschrieben und machen den Vorgang hier jetzt öffentlich. Ich muss nun wohl doch einen Anwalt einschalten und dem Unternehmen die Kosten sowie die bereits angefallenen Verzugszinsen in Rechnung stellen, um mein Recht durchzusetzen. Schade, aber offenbar funktioniert es bei TESLA nicht anders, wenn man seinen Kaufvertrag widerruft.

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06-03-2023 um 11:40 Uhr


Guten Tag Frau xxx,

nachdem bis heute weder eine Reaktion erfolgt noch Geld auf meinem Kreditkartenkonto eingegangen ist erhalten Sie nun eine weitere (3.!) Mahnung über den fälligen Betrag, zudem berechne ich Ihnen Verzugszinsen nach § 288 BGB.

Meine Forderung: Rückzahlung der Anzahlung i.H.v. 250.- EUR
Termin des Widerrufs meiner Bestellung: 22.12.2022
Beginn des Verzugs: 06.01.2023
Basiszinssatz nach §247 BGB: 1,62 % p.a., Höhe Verzugszins damit 6,62 % p.a.
Aufgelaufene Verzugszinsen bis heute: 2,72 EUR

Forderung: 252,72 EUR, zahlbar sofort auf mein Konto IBAN xxxx

Ich behalte mir zudem vor, meinen Aufwand für weitere Mahnschreiben in Rechnung zu stellen. Eine Kopie dieses Vorgangs leite ich zudem weiter an die Verbraucherzentrale. Weitergehende rechtliche Schritte behalte ich mir ebenfalls vor.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

10-03-2023 um 16:22 Uhr


Problem behoben

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Die zuständige Verkaufssachbearbeiterin, die einen sofort nach einer Bestellung anruft, um zu dieser zu gratulieren, hat die "Schuld" in diesem Fall auf sich genommen und sich gerade mehrfach telefonisch für den Vorgang entschuldigt. Es sei ihr ein Fehler in den Abläufen unterlaufen, daher die anfänglich falsche Auskunft, es sei bereits überwiesen. Zudem entschuldigt sie sich auch dafür, dass 74 Kalendertage nötig waren, bis die Gutschrift erfolgte. Inzwischen wurde die Anzahlung (allerdings ohne Verzugszinsen) meiner Kreditkarte gutgeschrieben.

Angesichts der Vielzahl ähnlicher Beschwerden erscheint mir die Darstellung wenig glaubwürdig. Ich vermute eher, dass es der öffentliche Druck verbunden mit der eindeutigen Rechtslage in diesem Fall zur Gutschrift der Anzahlung geführt hat. Dieses Tesla-tyische Verhalten ist nicht akzeptabel. Ich kann nur hoffen, dass möglichst viele Betroffene ebenso wie ich die Öffentlichkeit suchen, damit Tesla europäische Verbraucherrechte nicht weiter missachtet.

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Tesla
Zufriedenheitsindex: 17.5/100

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