Rückzahlung eines stornierten Fluges aus dem Jahr 2022

  • 29 Jun 2023
  • #509164
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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.04.22 habe ich, ****** Andert, über TRAVELGENIO SL mit der
Bestellnummer: TGDEOWLHBK5EWGYU-f1e7297ef1584 einen Flug gebucht für meine Schwiegermutter, Frau Jutta Andert, in Höhe von 321,30 €.
Ich erhielt die Antwort von Travelgenio, dass ein E-Ticket zum Flugantritt bereit wäre, mit der Buchungsnummer 20614130.
Der Flugplan sah folgende Daten vor:
Flug A9782 Georgian Airways 01.06.22
aus Berlin 12.20h Abflug.
Rückreise: A9781 ebenfalls Georgian Airways, 22.6.2022 aus Tiflis 9:30 Uhr.
Am 3.5.2022 gab es eine E-Mail von Travelgenio: Änderungen ihrer Buchungen – erforderliche Maßnahmen, 1G6YMO.
Am 14. Mai gab es eine Mail in englischer Sprache, dass der oben angeführte Flug gecancelt sei.
Dann gab es am 15. Mai den Hinweis von Ihnen, dass unsere Anfrage in Ihrem System mit der Nummer 4997125 registriert sei und in den nächsten Tagen von einem Ihrer Agenten bearbeitet werden würde.
Am 25. Mai 2022 haben wir Sie kontaktiert.
Wir warten hier um die Rückerstattung der geleisteten Zahlung.
Am 7. Oktober schrieben Sie, dass sie einen Namen oder eine fünf Bezeichnung bräuchten, eine Anschrift und die Steuernummer. Das wurde Ihnen am 16. Oktober übersandt, erneut am 13. Januar und nochmals am 27.5.2023. Am 16.06.23 forderte ich Sie erneut auf, mir einen Sachstand über meine Angelegenheit mitzuteilen.
Es ist, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit, wie Sie mit mir als Kunden umgehen! Zukünftig werde ich ihre Plattform weder empfehlen noch nutzen!
Ich fordere Sie umgehend auf eine Rückzahlung zu veranlassen. Ansonsten werde ich strafrechtliche Konsequenzen prüfen lassen.

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29-06-2023 um 13:25 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Travelgenio weitergeleitet. Mehr erfahren.

29-06-2023 um 21:14 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Travelgenio weitergeleitet. Mehr erfahren.

26-07-2023 um 00:22 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

offensichtlich ist Ihr Unternehmen nur mit juristischen Mitteln aufzufordern, offenstehende Zahlungen zu begleichen.
Sicherlich haben Sie auch in Ihren steuerlichen Unterlagen angegeben, Gelder einbehalten zu haben, für die Sie keine Leistung erbracht haben. Sollte ich von Ihnen bis zum 15.08.23 keine Sachstandsmitteilung erhalten haben, werde ich eine Strafanzeige wegen Betrugs prüfen lassen. Darüber hinaus werde ich öffentlich im Internet davor warnen, Ihr Unternehmen zu nutzen.

Mit freundlichem Gruß
****** Andert

3
Travelgenio
Zufriedenheitsindex: 52.9/100

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