Extrem schlechter Prüfer

  • Ungelöst
  • 11 Dez 2022
  • #447246
  • 305
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TÜV Süd

Betreff: Hauptuntersuchung §29 StVZO am 8.11.2022 10.48 Uhr ES-KG 160 durch Herrn Braun

Guten Tag,

Ich komme seit über 50 Jahren zum TÜV in Nürtingen und war bisher immer sehr zufrieden mit der objektiven Prüfung sowie dem freundlichen Auftreten der Mitarbeiter. Was ich jedoch mit Herrn Braun erlebt habe ist wohl einzigartig und hoffentlich kein neuer Trend vom TÜV Nürtingen bei dem ich seit mehr als einem halben Jahrhundert mit vielen Fahrzeugen Kunde bin und auch so behandelt wurde. Seine Unfreundlichkeit und Arroganz passt genau zu seiner schlampigen Prüfung und der Feststellung nicht vorhandener Mängel die er erfindet .

Seine Prüfung der elektrischen Anlage bestand nur in der Prüfung der Hauptscheinwerfer. Bei den vielen Prüfungen, die ich beim TÜV Nürtingen bisher gemacht habe wurden jedes Mal Stand-, Abblend- und Fernlicht , alle Blinker, die Warnblinkanlage, die Nebelscheinwerfer, die Bremslichter sowie die Höhenverstellung der Scheinwerfer bei Belastung am Armaturenbrett, die Kennzeichenleuchte, die Hupe und die Gurtstraffer überprüft. Für ihn bestand jedoch keine Notwendigkeit diese Punkte zu prüfen. Für Warndreieck, Weste und Verbandskasten hat sich Herr Braun nicht im geringsten interessiert. Dass die elektrische Anlage komplett in Ordnung war dafür habe ich wie immer selbst vor der Prüfung gesorgt.

Er hat es sich jedoch nicht nehmen lassen, gründlich nach Fehlern zu suchen die dafür sorgen, dass eine Nachprüfung erfolgen muss was er auch erreicht hat. Dazu gehört z.B. seine Erkenntnis, dass der Bremsschlauch vorne links so beschädigt ist, dass er ein Sicherheitsrisiko darstellt, was nicht der Fall ist. Sein Zustand ist absolut unbeschädigt. Er kam zu diesem Schluss, dass ein kleiner loser Plastikteil im Radkasten ursächlich war. Geprüft hat er diese Behauptung jedoch nicht sondern einfach gemutmaßt. Außerdem war der Schlauch schmutzig so dass es gar nicht möglich war, einen Schaden festzustellen. Ein kurzes abwischen hätte seine Mutmaßung widerlegt, von einer objektiven Feststellung ganz zu schweigen. Auch die Nachprüfung konnte keinen Schaden am Bremsschlauch vorne links feststellen. Ich habe ein Beweisfoto gemacht das eindeutig die Unversehrtheit beweist um jegliche Manipulation zu unterbinden. Auch seine Behauptung, der Motor sei undicht ist falsch. Als sachkundiger Fachmann hätte er erkennen müssen, dass es sich um einen Tropfen verwässertem Hydrauliköl und nicht Motorenöl handelt der von einer vorausgegangenen Unterwäsche stammte. Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass der TÜV einen Mann als sachkundigen Prüfer beschäftigt der nicht in der Lage ist diesen Unterschied zu erkennen. So muss ich davon ausgehen dass seine schlampige Untersuchung schuld an dieser falschen „“Feststellung“ war. Dieser einzige kleine Tropfen ist wohl noch von Austausch des Druckspeichers und der Hydraulikpumpe und der folgenden Motorwäsche übrig ,tatsächlichen Ölverlust hätte ich längst auf dem kunststoffbeschichteten Boden meiner Garage bemerkt aber dort ist alles trocken. Die Fehler 8.2.1.1a und 8.1.2.d kann ich nicht beurteilen, dieses wird eine Fachwerkstätte tun. Die Fehler PO944, 840 und 919 waren bereits bei der Prüfung durch die Erneuerung der Pumpe und dem Druckspeicher behoben. Bei genauer Prüfung hätte er die hierfür relevanten neuen Teile als Fachmann erkennen müssen und daraus folgern, dass die Fehler lediglich noch nicht im Speicher gelöscht waren. Eine Frage an mich hätte auch für Klärung gesorgt.

Abschließend möchte ich noch bemerken, dass ich zwar €125.50 bezahlt habe, die Gegenleistung aber nicht mehr als €50 wert war. Außerdem fühlte ich mich der Willkür von Herrn Braun ausgeliefert. Ihm sollte unmissverständlich klar gemacht werden, dass Leute mit ihrem Auto nicht als Bittsteller sondern als Kunden kommen, so behandelt werden möchten und dafür sorgen dass er sein Gehalt bekommt. Auf Grund der vielfachen Fehler und dem Auftreten von Herrn Braun erwarte ich entsprechende Maßnahmen z.B.

Rückzahlung der TÜV Gebühren 50% = € 62.75 da er allerhöchstens 50% der vorgeschriebenen
Prüfleistung erbracht hat.
Rückerstattung der Nachprüfungsgebühren.
Persönliche Konsequenzen für Herrn Bauer
Eine persönliche schriftliche Entschuldigung innerhalb von 14 Tage für sein unfreundliches und überhebliches Benehmen. Die dafür erforderlichen Daten können Sie dem Schreiben entnehmen.
Sollten sich für Herrn Bauer nicht entsprechende Konsequenzen ergeben und er weiter in der bisherigen Art und Weise auf Kunden losgelassen wird gehe ich an die mediale Öffentlichkeit. Eine absolut negative Rezension im Internet ist nur ein kleiner Teil der Maßnahmen, wobei selbstverständlich der TÜV Nürtingen namentlich genannt wird.'

****** ****** Meisenweg 2 72622 Nürtingen tel.07022/63323 ******@kwgeissler.de

PS: Die heute durchgeführte Nachprüfung ist korrekt verlaufen und hat meine Beschwerde in vollem Umfang als gerechtfertigt bestätigt Ich versichere, dass alle von mir gemachten Angaben in vollem Umfang der Wahrheit entsprechen.

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11-12-2022 um 10:45 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an TÜV Süd weitergeleitet. Mehr erfahren.

12-12-2022 um 17:07 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an TÜV Süd weitergeleitet. Mehr erfahren.

25-12-2022 um 17:16 Uhr


Noch offen ist die grundsätzliche Frage, ob mangelhafte oder gar nicht durchgeführte Arbeiten trotzdem vom TÜV in voller Höhe abgerechnet werden dürfen

08-01-2023 um 18:14 Uhr


An der Lösung hat sich bisher nichts geändert und der Stand ist gleich wie am 25.Dezember. Anscheinend ist eine äußerst mangelhafte bis gar nicht ausgeführte Arbeit kein Grund für einen" unangreifbaren" TÜV den Preis zu reduzieren oder die eigenen Fehler wenigstens durch eine kostenlose Nachprüfung etwas zu korrigieren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

23-01-2023 um 09:36 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Der TÜV Süd vertritt die Meinung, dass auch absolut mangelhaft oder gar nicht ausgeführte Arbeiten trotzdem in voller Höhe berechnet werden müssen. Ganz offensichtlich hat der TÜV vom Gesetz garantierten Welpenschutz und ein wasserfestes Monopol da jeder der ein Fahrzeug hat, irgendwann und irgendwo direkt oder indirekt über eine Werkstatt den TÜV in Anspruch nehmen muss..
Jeder Handwerker, der mangelhafte Arbeiten leistet muss entweder kostenlos nachbessern oder wenn das nicht möglich ist seine Forderung kürzen.
Mi der staatlichen Garantie ist dem TÜV Narrenfreiheit garantiert und seine nicht zu überbietende Arroganz auch noch gesetzlich gerechtfertigt.

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