Schikanöse Paketannahme eines Postmitarbeiters

  • 18 Dez 2023
  • #570226
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Am Freitag, 15.12.2023 kam es zu einer ungeheuerlichen Entgleisung eines Mitarbeiters (00403850 und Foto anbei) im Postamt 5027 Schrannengasse.
Bei der Paketabgabe (2 Pakete) zeigte sich der Mitarbeiter schon etwas desorientiert und unwillig.
Er war nicht in der Lage eine korrekte Paketannahme (Versand in die Schweiz CA046841228AT) und Bearbeitung durchzuführen. So hat er den Paketaufgabeschein nicht firmiert u. den Teil für den Absender ohne Barcode-Paketaufkleber (diesen hat er zusätzlich auf das Paket geklebt) versehen. Der Paketschein für die Zollabfertigung wurde nicht eingescannt (Verlust für die Post: die Nachträgliche Zollerfassung wurde auch nicht berechnet). Unsere Zollpapiere (Rechnungen u. Lieferschein) hat er zunächst abgelehnt dem Versandkuvert mit Paketzettel beizufügen das ist eine massive Geschäftsschädigung, da es dabei zu Verzögerungen und Schwierigkeiten am Schweizer Zoll kommt.
Ich musste Ihm alle Arbeitsschritte ansagen.
Daraufhin hat er mich massiv schikaniert in dem er die Bearbeitung ungewöhnlich in die Länge gezogen hat und sich mehrfach ohne ersichtlichen Grund vom Schalter entfernt hat mit Aussagen wie „er hät`s im Kreuz“ insgesamt hat die Annahme der 2 Pakete 15 Minuten gedauert.
Ich hatte den Eindruck der Mitarbeiter steht unter Drogeneinfluss ! Andauernd hat er unmotivierte Aussagen getätigt wie „wissenens eh / wissens eh“ sowie Beleidigungen ausgesprochen.
Er hat vorsätzlich dafür gesorgt, dass es zu keinem reibungslosen, schnellen Transport in die Schweiz kommt und mir und meinem gewerblichen Kunden dadurch Schaden zugefügt.
Zu guter Letzt hat dieser Mitarbeiter mir ein „Hausverbot“ erteilt.
Ich bin gewerblicher Versender und muss ein so massiv mutwillig geschäftsschädigendes Verhalten mit allen Mitteln bekämpfen.
Ich erwarte eine schnelle Bearbeitung des Falles, insbesondere da für mich als gewerblicher Versender ein Reibungsloser Ablauf bei der Postaufgabe wichtig ist. Über die Anmaßungen und Rechtmäßigkeit eines „Hausverbotes“ ausgesprochen von einem einfachen Postbeamten erwarte ich eine juristisch relevante Stellungnahme.
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