Abgelehnte Sonderkündigung

  • 19 Feb 2024
  • #585328
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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsgebaren Ihres Unternehmens gibt mir Anlass zur Beschwerde.

Sachverhalt:
Mit Datum vom 30.06.2023 wurde mir von Ihnen schriftlich mitgeteilt, dass sich meine Energiekosten ab 01.02.2023 neu gestalten. Grundpreis von 10,90 €/Monat auf 12,40 €/Monat. Verbrauchspreis von 26,22 Cent/kWh auf 38,07 Cent kWh (Anlage 1, Seite 1).
Dies stellt zweifelsfrei eine unzulässige rückwirkende Preiserhöhung dar.

Laut Ihres Schreibens wurde ich, wie angeblich gesetzlich vorgeschrieben, von dieser Änderung rechtzeitig vor der nächsten Rechnung informiert (Anlage 1).

Der Gesetzgeber sieht aber in § 41, (5) EnWG vor, dass bei Haushaltskunden nicht vor der nächsten Rechnung, sondern spätestens einen Monat vor Eintritt der beabsichtigten Änderung, über Preisänderungen zu unterrichten ist. Dies war jedoch nicht der Fall.
Mein Sonderkündigungsrecht konnte ich auf Grund dieser verspäteten Änderungsmitteilung natürlich nicht mehr wahrnehmen.

Mit Datum vom 31.01.2024 erhielt ich von Ihnen eine Rechnung für den Zeitraum vom 21.12.2022 bis 26.12.2023. Darin steht, dass mein Strompreis am 31.01.2024 wiederum die rückwirkende Preiserhöhung Grundpreis 12,40 €/ Monat, sowie ein Verbrauchspreis in Höhe von 38,04 Cent/kWh enthält (Anlage 2),.

Anlässlich dieser Preisanpassung, welche auf obengenannter rückwirkender Preiserhöhung beruht, kündigte ich meinen Vertrag mit Ihnen in Form meines Sonderkündigungsrechts (Anlage 3).
Als Antwort erhielt ich eine Kündigungsbestätigung zum 07.05.2025.

Diese Vorgehensweise ist absolut inakzeptabel.
Ich bitte Sie daher um Klärung der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

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19-02-2024 um 23:35 Uhr

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