Weder am Te Noch Schriftlich gehn sie auf mein Sonderkündigungsschreiben ein.
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Antwort von voxenergie
07-02-2024 um 10:56 Uhr
Sehr geehrte Frau ******,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Beschwerde vom 31.01.2024.
Wir möchten Ihnen zuerst mitteilen, dass wir um Dopplungen zu vermeiden, an der bisher geäußerten Sach- und Rechtslage festhalten.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn eine Preiserhöhung durch unser Unternehmen vorgenommen wird. Zu dem Angebot der Preissenkung besteht jedoch kein Sonderkündigungsrecht.
Wir hoffen, Ihnen den Sachverhalt hinreichend erläutert zu haben und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
07-04-2024 um 13:16 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Ungenügend
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