Wunderwerk nimmt außerordentliche Kündigung wegen nicht bekannt gegebener Preiserhöhung an

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  • 18 Mai 2021
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Eine Preiserhöhung zum März 2020 wurde mir nicht mitgeteilt. Erst durch die Erhöhung des Abschlags von 120,00 auf 169,00 ! Euro zum April 2021, habe ich von dieser Preiserhöhung erfahren und außerordentlich gekündigt. Wunderwerk tat so, als würden sie mich nicht verstehen, Kontakt gab es nur zur info@wunderwerk.ag, verschiedene Ansprechpartner und keiner, der sich wirklich um mein Anliegen kümmert. Die außerordentliche Kündigung wurde nur als ordentliche Kündigung zum nächsten Jahr eingeordnet.

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18-05-2021 um 23:30 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Wunderwerk AG weitergeleitet. Mehr erfahren.

18-05-2021 um 23:30 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Wunderwerk AG weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

12-06-2021 um 10:38 Uhr


Problem behoben

5 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Nachdem meine Beschwerde hier veröffentlicht wurde, hat Wunderwerk ziemlich schnell reagiert, auf meine außerordentliche Kündigung vorher jedoch nicht angemessen.

3
Wunderwerk AG
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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