Ich habe Probleme bei der Einlösung des Gutschein in Höhe von 150,- Euro. Wunschgutschein kümmert sich nicht darum. Erst eine Strafanzeige konnte hier Abhilfe schaffen. Nie wieder !
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30-01-2023 um 12:08 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Wunschgutschein weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort von Wunschgutschein
30-01-2023 um 12:57 Uhr
Lieber Kunde "****** ******",
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.
Unser Kundenservice reagiert zeitnah, sorgfältig und lösungsorientiert auf die eingehenden Kundenanliegen.
Wir bedauern, dass Ihnen offenbar trotz mehrmaligem Austausch nicht zufriedenstellend geholfen werden konnte.
WUNSCHGUTSCHEIN ist stets an einer sachlich-konstruktiven Lösungsfindung interessiert.
Mailen Sie Ihren Fall gerne direkt an die zuständige Fachabteilung für komplexere Angelegenheiten, erreichbar unter b2cpriority@wunschgutschein.de!
Wir finden sicherlich eine gütliche Lösung.
Viele Grüße,
das Team von WUNSCHGUTSCHEIN
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