Hallo , mein Lebensgefährte ist im Januar nach einem tragischen Unfall verstorben.Er hat in Vergangenen zwei mal 5.000 Euro in einer Beitragsrückgewähr Police eingezahlt um mich im Falle eines Todes abzusichern .Fûr diese 10.000 Euro musste er sehr hart arbeiten.Dieser Unfall ist in einem Urlaub passiert und er hatte Alkohol getrunken.Man hat mir am Telefon gesagt ,es wûrde nun reichen ,was ich eingereicht habe und es kann zur Auszahlung kommen.Nun wird sich geweigert auszuzahlen,da er Alkohol getrunken hat.Ich weiß nicht mehr weiter .Es kann doch nicht sein ,dass die Versicherung das Geld einfach behält,und ignoriert,was mein Lebensgefährte zu Lebzeiten wollte .Bitte helfen Sie mir.
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17-06-2023 um 20:46 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Allianz Deutschland weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort von Allianz Deutschland
19-06-2023 um 08:11 Uhr
Hallo,
hiermit möchte Ihnen mein Beileid ausdrücken und Ihnen viel Kraft wünschen.
Gerne möchten wir Sie in Ihrem Anliegen unterstützen.
Senden Sie mir hierfür bitte die persönlichen Daten an allianzhilft.dialog@allianz.de zu.
- Ihren vollständigen Namen und Username
- den Namen Ihres Lebensgefährten sowie
- dessen Geburtsdatum und
- die Anschrift
Sobald mir die Daten vorliegen, werde ich mich um Ihr Anliegen kümmern.
Beste Grüße
Antje
Antwort des Verbrauchers
25-07-2023 um 07:24 Uhr
Ich habe noch keine Antwort bekommen,was mit dem eingezahltem Geld ,was mündlich in einem Telefonat zugesprochen wurde passiert.Mein Lebensgefährtin hat sehr viel dafür arbeiten mûssen ,er wollte mich damit absichern.Die Allianz môchte sich das Geld einstecken.
Antwort von Allianz Deutschland
25-07-2023 um 13:30 Uhr
Hallo ******,
ich kann Ihnen versichern, dass die Allianz jeden Vertrag auszahlt, wenn ein berechtigter Anspruch besteht.
Wir hatten Sie bereits per E-Mail informiert, dass für die abschließende Prüfung weitere Unterlagen erforderlich sind. Einzelheiten zu Ihrem Fall sind aufgrund des Datenschutzes über ein öffentliches Portal nicht möglich. Am schnellsten erhalten Sie Informationen zum Bearbeitungsstand, wenn Sie sich direkt an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen wenden. Diese sind Montag - Freitag 8:00 - 20:000 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4100 104 zu erreichen.
Schöne Grüße
Corny
Antwort des Verbrauchers
25-07-2023 um 13:52 Uhr
Vielen Dank für ihre Antwort,aber ich wûsste nicht ,wer denn sonst noch einen berechtigten Anspruch auf das Geld meines Freundes hat als die Bezugsperson? Vielleicht die Allianz? Ich wûsste nicht , warum eine Versicherung sich das Geld der Kunden behalten möchte?
Antwort des Verbrauchers
25-07-2023 um 13:57 Uhr
Zumal auch noch ein unwiederufliches Bezugsrecht besteht.
Antwort von Allianz Deutschland
25-07-2023 um 14:30 Uhr
Hallo ******,
es wurde zu keinem Zeitpunkt erwähnt, dass die Allianz Geld nicht auszahlen möchte.
Bitte wenden Sie sich zur weiteren Klärung an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen oder senden Sie uns eine E-Mail an allianzhilft.dialog@allianz.de
Schöne Grüße
Corny
Antwort des Verbrauchers
25-07-2023 um 14:59 Uhr
Unwiederufliches Bezugsrecht bedeutet ,dass es niemand mehr ändern kann .Es ist endgültig und es steht fest !
Antwort von Allianz Deutschland
25-07-2023 um 15:10 Uhr
Hallo ******,
rufen Sie bitte die zuständigen Kolleginnen und Kollegen an oder senden Sie uns eine E-Mail.
Schöne Grüße
Corny
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