51 betrügerische Lastschriftabbuchungen - Amazon leistet keine Sachaufklärung

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  • 13 Jun 2023
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Ende November 2022 stellte ich 51 betrügerische Lastschriftabbuchungen vom Girokonto meines zweiten Kreditinstituts fest. Alle Buchungen wurden durch Amazon Payments Europe S.C.A. veranlasst. Der Gesamtwert betrug 998,28 €, die Einzelwerte lagen zwischen 6,99 € und 164,90 €, die Abbuchungen erfolgten zwischen September und November 2022.
Das Konto wurde von meiner Frau und mir jahrezehntelang nur für persönliche Ein- und Auszahlungen genutzt. Die Kontoverbindung war nur 4 Personen bzw. Einrichtungen bekannt.
Ich habe Amazon zu keinem Zeitpunkt meine Kontoverbindung mitgeteilt. Erst recht habe ich Amazon zu keinem Zeitpunkt eine Lastschrift für dieses Konto erteilt.
In keiner der 51 angeblich zugrunde liegenden Lieferungen habe ich Amazon eine Bestellung erteilt.
Zu keiner der 51 angeblich zugrunde liegenden Lieferungen habe ich irgendeine Ware erhalten.
Es ist völlig unklar, ob Amazon überhaupt irgendeine Ware zu den 51 angeblich zugrunde liegenden Bestellungen verschickt hat.
Amazon verweigert mir bis heute jede Sachaufklärung.
Unmittelbar nach Feststellung der betrügerischen Abbuchungen informierte ich mein Kontoinstitut, Amazon sowie Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft und erstattete Anzeige.
Die Reaktion meines Bankinstituts erfolgte unmittelbar. 41 der 51 Abbuchungen wurden zurückgebucht. In den anderen Fällen konnte eine Rückbuchung aus Fristgründen nicht stattfinden.
Die Staatsanwaltschaft Bochum teilte mir am 12.12.2022 mit, dass das Verfahren unter dem AZ 651 Ujs 155/22 bearbeitet wird, und am 21.04.2023, dass das Verfahren zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben wurde.
Die Reaktion von Amazon war äußerst ernüchternd und völlig inakzeptabel.
Nach meiner schnellen und detaillierten Auflistung aller Abbuchungen mit Datum der Abbuchungen, Betrag und Transaktionsnummer (Bankinformation) erhielt ich folgende Nachricht:
”Das Kundenkonto, in dem Ihre Zahlungsdaten verwendet wurden, wurde sofort geschlossen.
Sie sollten die letzten Aktivitten fr diese Karte bzw. dieses Bankkonto berprfen und nicht autorisierte Einzge Ihrem Finanzinstitut melden. Das Finanzinstitut wird Ihnen dann Formulare zusenden, damit Sie Einspruch gegen die nicht autorisierten Einzge einlegen knnen.
Falls die Betrge bereits belastet wurden, knnen sie nicht erstattet werden”. (!)
(Hinweis: Die Schreibfehler sind möglicherweise auf eine andere, bei mir bisher nicht vorgekommene Codierung des Amazon-Schriftsatzes zurückzuführen.)
Auf meinen Einspruch, dass 10 der 51 betrügerischen Abbuchungen im Gesamtwert von 117,46 € noch unbeglichen sind, wurde nicht reagiert. Das entsprechende Nachforschungsticket wurde ohne Absprache mit mir geschlossen.
Meine folgenden Emails an die Ticket-Emailadresse wurden vom EDV-System abgewiesen. Ich erhielt noch 2 ”automatische” Antworten mit Standardtexten ohne jede Falldetails bzw. Sachaufklärung.
Meine Aufforderungen, den Fehlbetrag von 117,46 € bis zum 28.04.2023 auszugleichen, zuletzt mit Einschreiben vom 12.04.2023, wurden von Amazon ignoriert.
Da nichts aus meiner Sicht darauf hindeutet, dass Amazon die ungerechtfertigt in Rechnung gestellten Waren überhaupt an irgendjemanden ausgeliefert hat, stellte ich mit Datum vom 02.05.2023 beim Amtsgericht Hagen den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides mit dem Anspruch ”ungerechtfertigte Bereicherung”.
Am 09.05.2023 wurde der Mahnbescheid zugestellt. Gegen den Anspruch wurde Widerspruch seitens des Prozessbevollmächtigten von Amazon (Kanzlei Hogan Lovells International LLP) erhoben. Der Widerspruch enthält keine Begründung.
Es ist meine Absicht, die Öffentlichkeit über ein solches Geschäftsgebaren von Online-Händlern, noch dazu marktbeherrschenden zu informieren. In meinem Bekanntenkreis ist ein ähnlicher Fall aufgetreten. Es würde mich freuen, wenn öffentliche Medien den vorliegenden Fall aufgreifen würden.
Ich werde hier über den weiteren Ablauf informieren und Klage gegen Amazon erheben, wenn der Zeitpunkt gekommen ist.

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13-06-2023 um 20:08 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Amazon weitergeleitet. Mehr erfahren.

14-06-2023 um 08:16 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Amazon weitergeleitet. Mehr erfahren.

28-06-2023 um 05:28 Uhr


Mit Stand 28.06.2023 gibt es keinerlei Reaktion von Amazon bzw. der Rechtsvertretung auf meine hier vorgebrachte Beschwerde.

17-07-2023 um 07:07 Uhr


51 betrügerische Lastschriftabbuchungen standen weder Bestellungen meinerseits noch irgenwelche Lieferungen gegenüber. Ein von mir nicht eröffneter Amazon-Account wurde offensichtlich unter meinem Namen und meiner Adresse geführt, die zugrunde liegende Kontoverbindung habe ich Amazon zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt. Ob den Lastschriftabbuchungen überhaupt Lieferungen gegenüberstanden, bezweifele ich nach mir vorliegendem Wissenstand. Falls geliefert wurde, verschweigt Amazon bewusst die Empfängeradresse(n) der Lieferungen.

Ich empfinde das Verhalten von Amazon als ungeheuerlich.

Ich werde die Angelegenheit Ende August '23 als "Problem ungelöst" bei reklamation24.de markieren, wenn bis dahin weiterhin keine Aufklärung seitens Amazon erfolgt. Über den Fortschritt im dann anschließenden Rechtsverfahren werde ich öffentlich an anderer Stelle berichten, sollte dies hier systembedingt nicht möglich sein.

04-08-2023 um 07:23 Uhr


Keine Reaktion seitens Amazon als taktisches Verhalten. Die Sache geht nun auf den Rechtsweg.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

17-08-2023 um 11:21 Uhr


Problem behoben

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Mit Einholung einer Rechtsauskunft wurde mir empfohlen, meine Restforderung zu den 10 noch nicht beglichenen betrügerischen Lastschriftabbuchungen gegen meine Bank zu richten. Grundlage hierfür ist § 676b BGB, da die Zahlungsvorgänge von mir nicht autorisiert worden sind. Die erforderliche Unterrichtungsfrist von 13 Monaten ist eingehalten.
Lt. Bankenverband kann für eine SEPA-Basis-Lastschrift eine Rückerstattung innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen verlangt werden. Hiervon habe ich wie berichtet fristgemäß zu 41 der betrügerischen Lastschriftabbuchungen Gebrauch gemacht.
Meine Bank wird sich die betrügerisch abgebuchten Beträge von Amazon zurückholen. Es obliegt Amazon, sich ggf. das Geld vom Besteller bzw. Warenempfänger (soweit Waren überhaupt geliefert wurden) zurückzuholen.
Ich rate jedem, dem Ähnliches wie mir widerfahren ist, nicht auf die Amazon-Masche, zunächst dezidierte Details zu den Geschehnissen einzuholen und dann die Angelegenheit totzuschweigen, reinzufallen. Amazon weiß sehr wohl, dass der Kunde ein Gerichtsverfahren mit Gerichtsstand München im Regelfall nicht auf sich nehmen wird. In meinem Fall hätte ich angesichts des geringen Streitwerts von 117 € eine Fahrt von 640 km und zurück auf mich nehmen müssen...
Es verbleibt große Enttäuschung über das Verhalten von Amazon.
Ich danke reklamation24.de und bitte, diesen Beitrag als Hilfestellung für andere stehenzulassen.

6
Amazon
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