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Apcoa Parking Reklamation - Wir helfen dir dein Problem mit Apcoa Parking zu lösen

Apcoa Parking Reklamation Erfahrungen

Wie verhält sich Apcoa Parking bei Reklamationen & Beschwerden? Lese echte Kundenerfahrungen von Verbrauchern und treffe deine Kaufentscheidung.

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Strafzettel trotz gezahltem Parkentgelt

Trotz gezahltem Parkentgelt, habe ich einen Strafzettel über 35€ erhalten. Leider hatte ich Anfangs keine Quittung, um zu beweisen, dass ich das Parkentgelt gezahlt hatte. Daher habe ich leider die Strafzahlung angewiesen. Im Nachgang ist mir jedoch eingefallen, dass ich mit EC Karte gezahlt habe. Also Service angeschrieben, Widerruf eingelegt und um Rückzahlung gebeten. Leider nach mehrmaligen Telefonaten und Schriftverkehr innerhalb der letzten 3 Wochen noch immer keine zufriedenstellende Reaktion. Ich warte nach wie vor auf meine Rückzahlung.


Falsche Abbuchung von meinem Bankkonto.

****** ****** ******@aol.com Ich habe ein Abo in der Elbphilharmonie und buche immer über die Apcoa Parking App ein Parkschein für 15,00€ für 4 Stunden. Sollte das Konzert länger dauern zahle ich meistens 5,00€ per EC karte nach. Am 14.März und jetzt am 25.4. wurde mir jedes mal über Apcoa Flow 33,00€ von meinem Konto abgebucht. Woher hat Apcoa Flow m eine Konto Nr. Am 13. März wollte ein Passant vor mir die Parkgebühr mit seinem Handy bezahlen was nicht ging. Er führte laufen sein Handy an das Gerät. Danach wollte ich meine Restsumme bezahlen und musste 30.00€ bezahlen. 2Tage später wurden mir 33.00€ von meinem Konto abgebucht. Wurde bei dieser Aktion mit dem Handy meine PC Karten Nr. gespeichert? Am 30. März ist mein nächstes Konzert und ich hoffe, dass mir nicht noch mal 33,00€ abgebucht werden. Ich bitte um eine Antwort.


Parken in BER falsch abgerechnet

Sehr geehrte Damen und Herren, am 23.2 wurde mir mit der Buchungsnummer:5445292 ein PKW Stellplatz im PH 3 BER bestätigt für 124,00 € ( 25.3. - 4.4.24) bei der Ausfahrt am 4.4. wurden mir jedoch 239,00 € abgerechnet ( Beleg Nr. 3113/0616/616 4.4.24 18:23 Ich habe bei der Einfahrt den QR Code gescannt und trotzdem wurde mehr abgerechnet. können Sie das bitte prüfen! Vielen Dank ****** ******


Parkticket Rechnungstellung widersprechen.

Am 24.04.2024 um 12:07 Uhr wurden mir am Ber Berlin Brandenburg unberechtigter Weise 5,00 € in Rechnung gestellt. Ich habe keine 10 Minuten von Parkeintritt bis zum Eintreffen an der Ausfahrtsschranke auf dem Kurzzeitparkplatz verbracht. Nicht destotrotz durfte ich die erste Austrittsschranke passieren, die sich hinter mir verschloss, aber dadurch, dass die zweite Schranke nicht aufging war ich dort gefangen. Ich versuchte es vor Ort über die systemeigene Sprechanlage zu klären. Die Kollegen waren total unkooperative. Stattdessen rechtfertigen sie dies mit allgemeinen Argumenten und weigerten sich mein Anliegen konkret zu prüfen. Mir blieb am Ende nichts anderes übrig, als die 5,00 € zu bezahlen, um weg zu kommen. Sie werden gebeten mir die unberechtigter Weise kassierten 5,00 € zurückzuerstatten.


Kennzeichen nicht erfasst

Mein Kennzeichen (BALN444) sowie das einer weiten Frau (BAER9000) konnte der Automat zum Bezahlen nicht finden. Aufgrund dessen habe ich mehrfach versucht am Automaten jemanden zu erreichen, was nicht funktionierte. Also habe ich auf Ihrer Webseite angerufen. Dort wurde mir gesagt ich dürfe rausfahren, müsse aber ein Beschwerdeformular einreichen um keine Strafe zu erhalten! Das ganze ist heute am 23.04.2024 passiert.


BER Flughafen Parkgebühr in Höhe von €1367

Hiermit möchte ich gegen eine Parkgebühr in Höhe von €1367, die ich am 5. April 2024 am BER-Flughafen T1 erhalten habe, förmlich Einspruch einlegen. Ich habe das Parking für P1 am 3. April vorgebucht und €114 im Voraus bezahlt, da ich mit meiner Frau, zwei Kleinkindern, Kinderwagen und Gepäck reiste. Ich orientierte mich nach dem Foto und den Informationen auf der Webseite, dass sich P1 direkt am Flughafenterminal befindet (ein Fotobeweis ist beigefügt) und nur eine Gehminute zu Fuß vom Terminal entfernt sei. Zum Vergleich werden die anderen Parkingbereiche am Flughafen mit einem Foto vom genauen Parkhaus gezeigt, so dass ich der überzeugung war, dass das Foto mir den genauen Parkplatz zeigte. Da ich ja alles im Voraus gebucht und bezahlt hatte, war es ja meine klare Absicht in P1 zu parken. Als ich auf das Flughafengelände fuhr, war mir die Schilderung zu P1 nicht klar und verwirrend. Ich parkte mit guter Absicht und aus voller Überzeugung, am richtigen Ort zu sein, der ja, wie auf der Webseite beschrieben, überdacht war und nur eine Gehminute von T1 entfernt war. Dass es nur für Kurzzeitparker war, habe ich nicht wahrgenommen. Es wäre ja von mir irrational gewesen, bewusst für 2 Tage in der Kurzzeitzone zu parken. Als wir dann am 05.04.2023 vom Flughafen losfahren wollten, war ich verwirrt und schockiert, dass ich falsch geparkt hatte und so eine enorme Parkgebühr zahlen musste. Im Nachhinein bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass meine Fehleinschätzung zum größten Teil von der nicht ausreichend klaren Information auf der Webseite und der nicht ausreichend klaren Schilderung am Flughafen, die zu P1 führt, stark beeinflusst war und mich dazu verleitet hatte, aus Überzeugung am richtigen Ort zu parken, falsch geparkt zu haben. Ich hoffe daher, dass Sie aus den o.g. Gründen, die Parkgebühr aufheben werden und ich freue mich auf ein zeitnahes Rückschreiben.


Falsche Angabe und fehlende Fluchtweg-Schilder

Beim Parkhaus "Stuttgart Schwabengalerie" gibt es mehrere grobe Mängel, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie nicht beseitigt werden. 1. in der Ebene P1, Einfahrt Bachstraße, befindet sich ein Schild "Aufzug, Elevator" (siehe beiliegendes Foto). Wenn man diese Tür öffnet, kommt man nur zu einer Treppe, ein Aufzug exisitiert dort nicht. Für Gehbehinderte mehr als ärgerlich. 2. im gesamten Treppenhausbereich fehlen die Fluchtweg-Schilder (grüne Pfeile). Ich bitte um ihre Stellungnahme. Falls bis zum 30.04.2024 keine Antwort kommt bzw. diese Mängel nicht beseitigt sind, werden rechtliche Schritte eingeleitet.


Irrtum

Moin mein Name ist ****** ****** ich habe eine Zahlungsnachvorderung mit der Vorgangsnummer 1014074499780 von ihnen bekommen über 35,19 €. Ich habe aber einen Parkgutschein für den Bewussten Tag den 14.03.2024 den ich auch im Parkautomaten gescannt habe. Der Parkautomat Druckte mir auch eine Quittung aus das alles Bezahlt ist ich merkte aber später erst das auf der Quittung ein ganz anderes Kennzeichen zusehen ist als mein Kennzeichen. Ich kann mir nicht erklären warum das so ist ich habe meinen Parkgutschein abgescannt wie es sein sollte habe auch mein Kennzeichen SE CV1111 Eingegeben ich Denke mal ihr Parkautomat hatte eine Fehlfunktion als Beweis habe ich im Anhang meinen Parkgutschein sowie die Parkscheinquittung Anhand der Daten können Sie sehen das ich Sie nicht um die Parkgebühr Betrügen wollte warum auch ich habe einen Parkgutschein von dem Restaurant wo wir an diesem Tag waren. Mit Freundlichen Grüßen ****** ****** ******@t-online.de Ich bitte um eine Rückmeldung ihrerseits um diese Angelegenheit zuklären


Automat Geld eingezogrn

Parkticket Bar gezahlt und der Automat hat das Geld eingezogen und ich bekam Mein Rückgeld nicht mehr!


Doppelte Abrechnung

Da ich am 26.03.2024 mit Eurowings nach Köln fliegen wollte und am Abend zurück wollte ich mein Auto am Flugplatz abstellen. Ich buchte einen Platz im Parkhaus 3 (siehe Anhang). Dieser wurde über PayPal sofort bezahlt. Als ich zum Flughafen kam und gerade den Code raussuchte, ging die Schranke auf. Ich dachte mir nichts dabei, denn ich hatte ja mein Kennzeichen vom PKW angegeben. Ich habe nicht die mobile Parkkarte gezeigt! Abends, als ich rausfahren wollte, ging auch sofort die Schranke auf. Nun habe ich gesehen, sie haben die Parkgebühren doppelt abgebucht (siehe Rechnungen im Anhang) Ich möchte Sie bitten mir einen Betrag zurückzusenden. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern unter +49177 2183213 zur Verfügung. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen ****** ******


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Kontaktdaten

APCOA PARKING Deutschland GmbH
Postfach 23 04 63
70624 Stuttgart (Flughafen)
Deutschland

Webseite
https://www.apcoa.de/


Weitere Kontaktdaten

Wo kann man sich bei Apcoa Parking beschweren?

Wenn du eine Reklamation oder Beschwerde bei Apcoa Parking einreichen möchtest, empfehlen wir dir, dich direkt an den Kundenservice von Apcoa Parking zu wenden. Du kannst deine Beschwerde telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der offiziellen Webseite von Apcoa Parking einreichen. Alternativ kannst du auch unser vorgefertigtes Reklamationsformular nutzen und deine Reklamation kostenlos an Apcoa Parking senden. Wir unterstützen dich Schritt für Schritt dabei, deine Reklamation zu formulieren, und bitten anschließend Apcoa Parking um Stellungnahme.

Wie kann ich Apcoa Parking telefonisch erreichen?

Du kannst Apcoa Parking telefonisch unter der folgenden Hotline erreichen: +49 (0)711 94791-0

Wie kann ich den Kundenservice von Apcoa Parking per E-mail erreichen?

Du kannst Apcoa Parking eine Nachricht die offizielle E-Mail-Adresse des Unternehmens senden. Die E-Mail-Adresse lautet: service@apcoa.de

Wie lautet die Adresse von Apcoa Parking um den Kundenservice per Post zu kontaktieren?

Standardmäßig erfolgt die Kontaktaufnahme zum Kundenservice von Apcoa Parking telefonisch oder per E-Mail. Falls du jedoch Unterlagen per Post senden möchtest, kannst du dies an folgende Adresse tun:

APCOA PARKING Deutschland GmbH
Postfach 23 04 63
70624 Stuttgart (Flughafen)
Deutschland

Wie vertrauenswürdig ist Apcoa Parking bei Problemen?

Die Vertrauenswürdigkeit eines Unternehmens bei der Bewältigung von Problemen ist ein wichtiger Aspekt für Verbraucher. Auf Reklamation24 sind insgesamt 355 öffentliche Beschwerden über Apcoa Parking verzeichnet. Beschwerden an sich sind nicht unbedingt ein Zeichen für schlechten Service; entscheidend ist viel mehr, wie effektiv und kundenfreundlich das Unternehmen Probleme löst. Der Kundenservice von Apcoa Parking wird von Verbrauchern nach Abschluss einer Beschwerde bewertet. Aktuell weist das Unternehmen eine Lösungsquote von 77% sowie eine Antwortquote von 26.2% auf. Der Zufriedenheitsindex liegt bei 56.3/100. Diese Zahlen bieten Einblicke in die Erfahrungen anderer Verbraucher und können bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit von Apcoa Parking hilfreich sein.

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.