wie schon telefonisch mitgeteilt, haben Sie dem Bestelleintritt der "Vertrauliche Informationen" am 6.4.2023 zugestimmt. Diese möchte gern die Rechnung bezahlen. Ihr Unternehmen und Sie haben sich bisher erfolgreich geweigert, die Rechnung an die "Vertrauliche Informationen"auszustellen, um die Rechnung ausgleichen zu können.
Bis dato haben Sie nicht auf die zahlreichen Anfragen von "Vertrauliche Informationen" geantwortet.
Nach dem Gespräch am Samstag, in dem Sie mir gedroht haben, dies dem Inkasso zu übergeben, habe ich unseren Anwalt gebeten, Ihnen die Rechtsgrundlage zu erklären. Meine Frau und ich waren in Ihrem Geschäft und haben Ihnen erklärt, dass wir eine eigene Finanzierung durchführen werden. Daraufhin haben Sie den Kaufvertrag so abgeschlossen, dass es dazu passt. Den Bestelleintritt hat Ihnen die "Vertrauliche Informationen" am 5.4.2023 schriftlich mitgeteilt, dem haben Sie zugestimmt. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Rechnung nicht, wie im Bestelleintritt aufgeführt, geschrieben werden kann. Damit würden Sie auch Ihre zustehende Zahlung erhalten.
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG muss eine Rechnung den Leistungsempfänger enthalten, also in Ihrem Falle die Leasinggesellschaft.
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30-07-2023 um 23:04 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Autohaus König weitergeleitet. Mehr erfahren.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
13-08-2023 um 20:49 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Miserabel da niemand sich darum kümmert.
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