Gutscheinwert wochenspäter zurückgefordert

  • Ungelöst
  • 28 Mai 2019
  • #9288
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Babymarkt fordert von mir den Betrag von eingestzten Gutscheinen zurück, da der Mindestbestellwert nach Retoure nich eingehalten wurde. Die meisten Bestellungen habe ich im Voraus bezahlt, damit es keine Probleme mit der Gutscheinverrechnung gibt. Mir wurde nach Retoure von Artikeln dann der Betrag der zurück gesandten Artikel erstattet. Auf diesen Betrag hatte ich doch gar keinen Einfluss. Die Verrechnung der Gutscheine hat babymarkt selbst vorgenommen und nicht ich. Für die Bestellungen, die per Rechnung aufgegeben wurden, erhielt ich nach Rücksendung von Artikeln jeweils eine neue Rechnung. Diese sind doch rechtsverbindliche Schriftstücke und babymarkt hat damit nicht von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Anrechnung der Gutscheine zu ändern. Die Rechnungen sind doch von babymarkt selbst erstellt wurden und auch die Anrechnung der Gutscheine hat doch auch hier babymarkt selbst vorgenommen und nicht ich.
Die entsprechenden Beträge habe ich dann immer fristgerecht überwiesen. Auf welcher Grundlage/ Rechnung hätte ich denn den angemahnten Betrag (und unter welcher Rechnungsnummer) zahlen sollen?
Obwohl ich schon lange vor der Rückforderung Kontakt zu Babymarkt aufgenommen hatte, erhielt ich von Babymarkt keine Auskünft. Stattdessen ein Schreiben vom Anwalt mit der entsprechenden Forderung. Die Zahlfrist lag noch dazu in der Vergangenheit. Dabei sind noch von mehreren Bestellungen Rückzahlungen von babymarkt an mich offen. Die Bestellungen wurden von mir im Voraus bezahlt, aber Rückzahlungen von retournierten Artikeln sind nicht wie in den AGB festgelegt (innerhalb von zwei Wochen) zurückgezahlt wurden. Es sind schon Monate um. Anworten dauern immer sehr lange. Laut Anwaltskanzlei, weil Babymarkt sehr lange für die Rückmeldung benötigt. Mein Vergleichsangebot wurde abgelehnt.
Ich finde die Vorgehensweise von babymarkt sehr kundenunfreundlich. Babymarkt hätte mir doch einfach nur korrekte Rechnungen ausstellen brauchen bzw. mich informieren können.
Ich möchte die Angelegenheit endlich im beiderseitigen Einverständnis geklärt haben.

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01-07-2019 um 17:32 Uhr


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