Anwartschaft

  • Ungelöst
  • 18 Jan 2023
  • #459134
  • 250
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Sehr geehrter Herr Dr. Eurich,


mir wurde (von verschiedenen Ihrer Agenturpartnern) empfohlen, mich direkt an Sie zu wenden.


Ich habe seit inzwischen fast 30 Jahren eine private Krankenzusatzversicherung bei Ihnen.


2012 bin ich in die Schweiz gezogen und mir wurde empfohlen, eine Anwartschaft auf meine Versicherung abzuschließen. Das habe ich getan. 2016 bin ich zurück nach Deutschland gekommen, habe jedoch die Frist versäumt, den Vertrag wieder zu aktivieren.


Hier wurde mir von Ihren Mitarbeitern erklärt, dass das kein Problem sei, es müssten lediglich Gesundheitsfragen beantwortet werden. Auf meine Frage, wofür ich die Anwartschaft bezahle, wenn ich Gesundheitsfragen beantworten muss, wurde mir gesagt, dass diese lediglich der Ermittlung der Beitragshöhe dienen und die Anwartschaft dafür gezahlt wird, dass eine Rückkehr in den ursprünglichen Tarif möglich bleibt.


So gingen nun einige Jahre ins Land, in denen ich die monatlichen Anwartschaftsbeiträge gezahlt habe, bevor ich am 09.12.2022 um eine Reaktivierung meines Vertrages, inkl. der Beantwortung der Gesundheitsfragen, gebeten habe.


Aufgrund der Gesundheitsfragen wurde ein Wideraufleben meines Vertrages abgelehnt und mir wurde mitgeteilt, dass mein Antrag wie ein Neuantrag eingestuft würde.


Wofür habe ich nun 6 Jahre lang (Anwartschafts-)Beiträge gezahlt, wenn nach Ablauf der Frist zur Reaktivierung (der eine Mitarbeiter spricht von 6 Monaten, der andere von 2 Monaten), eine Wiederaufnahme wie ein Neuantrag behandelt und abgelehnt werden kann. Welchen Nutzen habe ich aus der Zahlung von Anwartschaftsbeiträgen, wenn Sie nichts am Genehmigungsprozess ändern?


Nun wurde mir "freundlicher Weise" die Beendigung zum 01.12.2022 angeboten, die sich ja m.E. von selbst versteht, wenn die Barmenia den Antrag ablehnt. Oder wofür soll ich nun noch weiter zahlen?


Zudem wurde auch der Beitrag Januar einbehalten. Beiden Lastschriften habe ich auf Anraten eines Agenturpartners inzwischen widersprochen.


Das hindert die Barmenia aber nicht daran, mir nun auch noch eine Zahlungserinnerung zu senden. Wofür? Für einen abgelehnten Antrag für den ich 6 Jahre lang Beiträge gezahlt habe, die durch nichts verursachen, dass ich mich von Neuanträgen unterscheide?


Ganz ehrlich Herr Eurich - das ist in meinen Augen unfassbar.


Ergänzend dazu möchte ich noch erwähnen, dass meinem damals 80-jährigen Vater der Versicherungsschutz gekündigt wurde, als er sich durch den Tod meiner Mutter in einer langen Trauerphase nicht um seine Finanzen gekümmert hat und ich diese noch nicht einsehen konnte. Da auch mein Vater zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Jahrzehnte bei Ihnen versichert war (ohne je einen Cent an Leistung beansprucht zu haben) habe ich versucht, an die Menschlichkeit zu appellieren, den Sachverhalt und den Trauerfall geschildert und gehofft, durch Nachzahlung der fehlenden Beiträge, die Kündigung rückgängig machen zu können, worauf natürlich nicht eingegangen wurde.


Ich bin mir durchaus bewusst, dass es Regularien gibt, an die man sich zu halten hat, aber es gibt IMMER, absolut IMMER einen Ermessensspielraum.


Natürlich werden Sie sich nicht persönlich meinem Anliegen annehmen können, die Enttäuschung und Unzufriedenheit über die Art und Weise, wie die Barmenia mit ihren Versicherten umgeht, möchte ich Ihnen dennoch mitteilen.


Vielleicht wären Sie so freundlich, die Klärung meines Anliegens bzgl. meiner Anwartschaft an eine kompetente Stelle zu delegieren.


In der Hoffnung, dass Sie meine Mail überhaupt gelesen haben bedanke ich mich bereits herzlich vorab und verbleibe


mit freundlichen Grüßen
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18-01-2023 um 11:44 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Barmenia Krankenversicherung weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

22-02-2023 um 06:01 Uhr


Problem ungelöst

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