Erfüllungsbetrug durch CONRAD nach § 263 StGB?

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  • 10 Feb 2021
  • #190680
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Ich habe am 02.12.2020 bei CONRAD einen HP Office Jet Pro 9010 all in one Tintenstrahldrucker gekauft und sofort per PayPal bezahlt. Zu diesem Zeitpunkt wurde auf der CONRAD Homepage angezeigt, dass noch 3 Geräte im Status "sofort lieferbar" seien. Das war für meine Kaufentscheidung ausschlaggebend. Sehr fragwürdig ist, dass CONRAD wohl andere damit beliefert hat und nicht mich. Am 03.12.2020 erhielt ich dann eine "Lieferinformation", derzufolge als Liefertermin die KW 50 / 2020 angegeben wurde. Das hätte für mein Weihnachten “von mir an mich” noch locker gereicht. Am 23.12.2020 erhielt ich aber eine weitere "Lieferinformation", die nun die KW 02 / 2021 als Liefertermin festsetzte. Am 13.01.2021 kam die nächste "Lieferinformation", mit der nunmehr die KW 05 / 2021 als Liefertermin zugesagt wurde. Dann riss die Kommunikation von CONRAD gänzlich ab. Eine Lieferung ist bis heute nicht erfolgt. Inzwischen wird unverbindlich von der KW07 geschwafelt, was ich nach meinen negativen Erfahrungen mit den wahrheitswidrigen Angaben dieses Unternehmens nicht mehr ernst nehmen kann. Mit diesem absolut desaströsen Kauferlebnis hat sich Conrad als absolut unzuverlässig disqualifiziert.
Ich habe nun weit über zwei Monate Geduld walten lassen. Wenn ein Artikel mit der irreführenden Angabe als "sofort lieferbar" angeboten wurde, braucht mir auch niemand etwas von Corona, Engpass und dergleichen zu erzählen. Ich frage mich inzwischen, ob ich am Ende vielleicht Opfer eines Erfüllungsbetruges nach § 263 StGB geworden bin? Es dürfte auch ein Verstoß gegen das UWG vorliegen, wenn man erst mit einem Gutschein zu einem Kauf angelockt wird, dessen als möglich dargestellte Gegenleistung nach sofortiger Bezahlung sodann nicht erbracht wird. Ich habe CONRAD aufgefordert, den Kaufvertrag vom 02.12.2020 durch Lieferung des geschuldeten HP Office Jet Pro 9010 nun bis spätestens zum 10.02.2021 korrekt und vollständig zu erfüllen oder mir EIN vergleichbares KOSTENLOSES, BETRIEBSBEREITES LEIHGERÄT FREI HAUS zur Überbrückung der weiteren Wartezeit zur Verfügung stellen, bis CONRAD zur Erfüllung seiner primären Vertragspflichten durch Übereignung des bestellten HP Office Jet Pro 9010 in der Lage ist. CONRAD geht auf Kundenmailings in der dort gepflegten Überheblichkeit überhaupt nicht ein.

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10-02-2021 um 23:07 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Conrad weitergeleitet. Mehr erfahren.

10-02-2021 um 23:07 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Conrad weitergeleitet. Mehr erfahren.

12-02-2021 um 11:48 Uhr


Sehr geehrter Conrad-Kunde,

wir bedauern sehr, dass der bestellte Artikel bisher noch nicht geliefert werden konnte.

Selbstverständlich ist es nicht in unserem Sinne, dass bestimmte Artikel nicht verfügbar sind. Dies lässt sich aber in Einzelfällen durch Liefer- oder Produktionsschwierigkeiten unserer Lieferanten nicht vermeiden.

Als Händler sind auch wir auf die Hersteller und Lieferanten angewiesen und geben uns genannte Liefertermine entsprechend an unsere Kunden weiter. Aktuell wurde uns ein Termin für Anfang März avisiert.

Leihgerät bieten wir nicht an.

Kommt für Sie eventuell eine Alternative in Frage, welche sofort lieferbar ist, wie z.B.:
https://www.conrad.de/de/p/epson-workforce-wf-2830dwf-farb-tintenstrahl-multifunktionsdrucker-a4-drucker-scanner-kopierer-fax-wlan-duplex-adf-2163395.html

Bitte geben Sie uns eine kurze Rückmeldung an kundenbewertungen@conrad.de.

Entschuldigen Sie bitte die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

Viele Grüße aus Hirschau
Ihr CONRAD-Team

25-02-2021 um 22:42 Uhr


Es ist extrem unbefriedigend, dass Conrad nur auf Lieferantenprobleme verweist und seiner Verantwortung als Händler NULL nachkommt. Conrad wies nach, dass auch im HP Shop kein HP 9010 Drucker lieferbar ist. Dass aber ein HP 9012 binnen 36 Stunden lieferbar ist, nimmt Conrad nicht wahr. Mit mir könnte man dafür auch über Zuzahlung sprechen, aber Conrad bot nur Lieferung eines Epson an. Nein, ich habe einen HP gekauft und will einen HP aus der 90er Serie haben. Über einen lieferbaren HP 9012 wäre ich immer noch gesprächsbereit, aber Conrad gibt sich keinerlei Mühe. Meinen Vorschlag, einen verbindlichen Liefertermin selbst zu bestimmen und sich zur Disziplinierung einer Vertragsstrafe zu unterwerfen, hat Conrad komplett ignoriert. Wenn Conrad Anfang Dezember 2020 drei Geräte als sofort lieferbar bewirbt und dann bis zum 25.02.2021 nicht liefert und keinen HP Drucker anbieten kann, dann ist das komplette Unfähigkeit und Hilflosigkeit. Natürlich auch arglistige Täuschung. Anfang März heißt, dass ich bis zum 10.03.2021 zuwarte - und dann geht der Vorgang an die Staatsanwaltschaft, §§ 263, 266 StGB. Wo bleibt mein HP 90.. Drucker? Her damit, und zwar pronto!

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

06-03-2021 um 21:33 Uhr


Problem behoben

1 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

HP 9010 Drucker am 02.12.2020 gekauft - am 06.03.2021 wurde er geliefert. Was Conrad online verspricht, kann Conrad real nicht halten. Mein mitbestelltes Druckerkabel wurde als "ausverkauft" nicht geliefert, während Conrad 12 Stück als "sofort lieferbar" online anpreist. Das ist einfach nur traurig. Online werde ich bei Conrad nicht mehr bestellen. Im stationären Handel werde ich wieder bei Conrad kaufen, da das Personal sehr kompetent und sehr engagiert ist.

5
Conrad
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