Kleinliche Verfahrensweise bei der Erhebung eines erhöhten Fahrpreises

  • Ungelöst
  • 26 Okt 2021
  • #305642
  • 236
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Zusammen mit meiner Freundin kam ich gestern (25.10.2021) von einer Reise nach Wien zurück. Endziel der Reise war der Bahnhof Witzenhausen-Nord. Nun habe ich aber bereits in Kassel-Wilhelmshöhe die Reise beendet. Mein Freundin ist alleine nach Witzenhausen weitergefahren.
Bei der Buchung des Tickets habe ich leider nur meinen Namen angegeben, aber für 2 Erwachsene gebucht. Meine Freundin ist dann bei der Weiterfahrt von Kassel nach Witzenhausen kontrolliert worden und, da nur mein Name auf dem Ticket stand, zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises von 60 Euro aufgefordert worden. Der kontrollierende Bahnmitarbeiter hat darauf verwiesen, dass man sich an ein DB-Reisezentrum wenden kann, um die Angelegenheit zu bereinigen. Im DB-Reisezentrum Kassel Hauptbahnhof hat man mir aber heute erklärt, dass man dort überhaupt nicht zuständig sei. Ich wurde an die Fahrpreisnacherhebungsstelle in Baden-Baden verwiesen. Ein Anruf dort war aber noch frustrierender, da keinerlei Kooperationsbereitschaft gezeigt wurde. In der Sache sei dort kein Entgegenkommen zu erwarten. Mir ist völlig unverständlich, warum die Bahn hier kein Entgegenkommen zeigen kann. Bei der Buchung des Online-Tickets erfolgte seitens der Bahn kein Hinweis darauf, das für den zweiten mitfahrenden Erwachsenen ein Name angegeben werden sollte.
Klar ist, dass ich ein Ticket für 2 Erwachsene bis von Wien bis Witzenhausen-Nord gebucht und bezahlt habe und insofern keine ungerechtfertigte oder nicht bezahlte Leistung von der Bahn in Anspruch genommen worden ist.

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26-10-2021 um 15:28 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Deutsche Bahn weitergeleitet. Mehr erfahren.

26-10-2021 um 15:28 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Deutsche Bahn weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

22-11-2021 um 19:53 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Die Bahn ist auf die Argumentation nicht eingegangen und hat keinerlei Kulanz walten lassen. Also trotz bezahltem Ticket bleibt die Bahn bei der erhöhten Fahrpreisnacherhebung von 60 €. Kulant wäre es gewesen, wenn in diesem Fall der reguläre Fahrpreis erhoben worden wäre.

3
Deutsche Bahn
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